Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Geschäftsordnung der Math.-Nat.-FK (MNFK-GO)

Fassung vom 5. Juli 2026 (?)

Inhaltsverzeichnis

    1. Präambel
      1. § 1 Allgemeines
      2. § 2 Vorsitz
      3. § 3 Sitzungen
      4. § 4 Nominierung von Gremienvertretungen
      5. § 5 Berichte aus den Gremien
      6. § 6 Schlussbestimmungen

Präambel

Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeit der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachschaftenkonferenz (Math.-Nat. FK). Sie ist nicht zu verwechseln mit der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz (FKGO), welche die Vollversammlung aller Fachschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn betrifft. Die nachstehende Geschäftsordnung bedient sich des generischen Femininums. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser GO gelten für alle Menschen unabhängig ihres Geschlechts.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Math.-Nat. FK ist die Vollversammlung aller Fachschaften, die Studierende in Studiengängen vertreten, die an der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn angesiedelt sind. Maßgeblich für die Zugehörigkeit ist die Fachschaftenliste der Fachschaftenkonferenz in ihrer aktuellen Fassung.

(2) Die Math.-Nat. FK dient der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachschaften.

(3) Die Math.-Nat. FK übernimmt die Vertretung der Fachschaften gegenüber der Fakultät, der restlichen Studierendenschaft und der Öffentlichkeit, sobald es um Belange geht, welche die Gesamtheit der Fachschaften betreffen und eine Koordination nötig machen.

(4) Jede Fachschaft ist angehalten, eine Vertretung zu den Sitzungen der Math.-Nat. FK zu entsenden und die Sitzungsprotokolle zu lesen.

§ 2 Vorsitz

(1) Die Math.-Nat. FK wählt aus ihrer Mitte für ein Jahr eine Vorsitzende sowie eine stellvertretende Vorsitzende.

(2) Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende können sich wechselseitig vertreten und alle jeweiligen Aufgaben wahrnehmen.

(3) Die Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende nehmen nach Ende ihrer Amtszeit ihre Aufgaben kommissarisch weiter wahr, bis eine neue Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende gewählt sind. Eine Sitzung zur Neuwahl ist in diesem Fall zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzuberufen.

§ 3 Sitzungen

(1) Die Math.-Nat. FK tagt mindestens zweimal im Semester.

(2) Die Fachschaften und studentischen Vertretungen werden zu den Sitzungen mindestens eine Woche vorher in Textform eingeladen.

(3) Die Vorsitzende leitet die Sitzungen. Die stellvertretende Vorsitzende protokolliert die Sitzungen.

(4) Jede Fachschaft nimmt mit einer Stimme an den Abstimmungen teil. Stimmberechtigt sind die von den Fachschaften entsendeten Vertretungen.

(5) Solange keine anderen Vorgaben dieser Geschäftsordnung oder übergeordneten Satzungen bestehen, erfolgen Beschlüsse in einer Lesung.

(6) Es gelten die weiteren Regelungen der FKGO entsprechend.

§ 4 Nominierung von Gremienvertretungen

(1) Die Math.-Nat. FK nominiert die studentischen Vertretungen für den Studienbeirat, die Qualitätsverbesserungskommission, die Finanzkommission, die Strukturkommission, die Tenure-Track-Kommission, und die studentische Vertretung der math.-nat. Fakultät in der zentralen Qualitätsverbesserungskommission sowie die studentischen Vertretungen in weiteren Kommissionen auf Fakultäts- oder Universitätsebene.

(2) Die Math.-Nat. FK kann die Schaffung von gemeinsamen Fachschaftenlisten für die Wahlen der Gremien von Universität und Fakultät koordinieren.

(3) Die Fachschaften haben bei der Nominierung von Gremienvertretungen das Vorschlagsrecht. Solange die Größe der Kommissionen es zulässt, soll jede Fachschaft bzw. jede Fachgruppe vertreten sein. Erheben mehrere Fachschaften Anspruch auf Besetzung eines Sitzes und kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Vorsitzende durch das Los.

(4) Die Vorsitzende leitet die Nominierungen an die entsprechenden Stellen weiter und sichert die Benachrichtigung der gewählten Vertretungen.

(5) Die studentischen Vertretungen können jederzeit zurücktreten. Dies ist der Vorsitzenden und der entsendenden Fachschaft umgehend in Textform mitzuteilen. Die freigewordene Position ist auf der nächsten Sitzung der Math.-Nat. FK neu zu besetzen.

§ 5 Berichte aus den Gremien

(1) Die von der Math.-Nat. FK entsendeten studentischen Vertretungen berichten, soweit möglich, regelmäßig von ihrer Arbeit in den Kommissionen und legen grundlegende Entscheidungen der Math.-Nat. FK vor.

(2) Die studentischen Mitglieder im Fakultätsrat sind angehalten, an den Sitzungen der Math.-Nat. FK teilzunehmen und über ihre Arbeit zu berichten.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit auf einer Sitzung der Math.-Nat. FK, bei der Vertretungen von mindestens fünf der in §1 Abs. 1 definierten Fachschaften anwesend sind.

(2) Änderungen der Geschäftsordnung sind auf zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen der Math.-Nat. FK zu lesen. Vor Beschluss der Änderungen sind die Fachschaften anzuhören und die Fachschaftenkonferenz zu benachrichtigen.

(3) Im Falle einer unplanmäßigen Regelungslücke ist die FKGO entsprechend anzuwenden.

(4) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Bekanntmachungsplattform der Studierendenschaft in Kraft.


Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Geschäftsordnung der Math.-Nat.-FK (MNFK-GO)
Beschlussorgan Math.-Nat.-FK
Beschlussdatum 24. Juni 2019
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 15. Juli 2019
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2019/akut_extra_2019-10.pdf (Lesefassung)
Titel Geschäftsordnung der Math.-Nat.-FK (MNFK-GO)
Beschlussorgan Math.-Nat.-FK
Beschlussdatum 29. Juni 2026
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 5. Juli 2026
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2019/akut_extra_2019-10.pdf (Lesefassung)