Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz (FKGO)

Fassung vom 15. Dezember 2024 (?)

Inhaltsverzeichnis

  1. Präambel
  2. I. Allgemeines
      1. § 1 Die Fachschaftenkonferenz
      2. § 2 Das Fachschaftenkollektiv
      3. § 3 Protokoll
  3. II. Gang der Verhandlung, Mitwirkungsrechte
      1. § 4 Zusammentreten
      2. § 5 Tagesordnung (TO)
      3. § 6 Leitung der Sitzung
      4. § 7 Aussprache
      5. § 8 Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung
      6. § 9 Auskunftspflicht
      7. § 10 Stimmrecht
      8. § 11 Antragsrecht
      9. § 12 Rederecht
      10. § 13 Öffentlichkeit
  4. III. Beschlussfassung
      1. § 14 Beschlussfähigkeit
      2. § 15 Lesungen
      3. § 16 Abstimmungen
  5. IV. Das Fachschaftenkollektiv (FSK)
      1. § 17 Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des FSK
      2. § 18 Aufgaben des FSK
  6. V. Ordnungsmaßnahmen
      1. § 19 Sach- und Ordnungsruf
      2. § 20 Wortentziehung
      3. § 21 Ausschluss von der Sitzung
      4. § 22 Unterbrechung der Sitzung
  7. VI. Ausschüsse
      1. § 23 Ständige Ausschüsse
      2. § 24 Sonstige Ausschüsse und Gremien
  8. VII. Finanzen
      1. § 25 Allgemeine Bestimmungen
      2. § 26 AFsG
      3. § 27 Sockelsatz der AFsG
      4. § 28 BFsG
      5. § 29 Fachschaftsübergreifende Ausgaben
      6. § 30 Kriterien zu Vergabe der BFsG
      7. § 31 Ausnahmegenehmigung von BFsG
      8. § 32 Kaution für Veranstaltungen
      9. § 33 Stammdatenverwaltung und Antragstellung
      10. § 33a Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
  9. VIII. Schlussbestimmungen
      1. § 34 Schlussbestimmungen
      2. § 35 Übergangsbestimmungen
  10. Anlage I zur FKGO – AFSG
      1. § 1 Summe der AFsG
      2. § 2 AFsG-Sockelsatz
  11. Anlage II zur FKGO – Kriterienkatalog
      1. 1. Allgemeine Regelungen
      2. 2. Veranstaltungen
        1. 2.1 Anmerkungen
          1. 2.1.1 Erstsemesterarbeit
          2. 2.1.2 Inhaltliche Veranstaltungen
      3. 3. Allgemeine Fahrten
        1. 3.1 Anmerkungen
          1. 3.1.1 Erstsemesterfahrt
          2. 3.1.2 Klausurfahrten
          3. 3.1.3 Teilnahme BuFaTa
      4. 4. Exkursionen
        1. 4.1 Anmerkungen
          1. 4.2 Bildungsfahrt
          2. 4.3 Tagesexkursion
      5. 5. Sonstiges
        1. 5.1 Anmerkungen
          1. 5.1.1 Computer und Zubehör
          2. 5.1.2 Ausrichtung BuFaTa
          3. 5.1.3 Fachschaftsneugründung
          4. 5.1.4 Schulungen
  12. Anlage III zur FKGO – Abkürzungsverzeichnis
  13. Anlage Fachschaftenliste
    1. Agrarwissenschaften
    2. Altkatholisches Seminar
    3. Anglistik, Amerikanistik und Keltologie
    4. Archäologie
    5. Biologie
    6. Chemie
    7. ELW
    8. Ethnologie / Altamerikanistik
    9. Evangelische Theologie
    10. GeKoSka
    11. Geodäsie
    12. Geographie
    13. Geowissenschaften
    14. Geschichte
    15. Informatik
    16. Interkulturelle Kommunikation und Mehrsprachigkeitsforschung (IKM)
    17. Jura
    18. Katholische Theologie
    19. Klassische und Romanische Philologie
    20. Kulturanthropologie
    21. Kunstgeschichte
    22. Lehramt
    23. Mathematik
    24. Medienwissenschaft
    25. Medizin
    26. Meteorologie und Geophysik
    27. Molekulare Biomedizin
    28. Musikwissenschaften/Sound Studies
    29. Neuroscience
    30. OrientAsia
    31. Pharmazie
    32. Philosophie
    33. Physik/Astronomie
    34. Politik & Soziologie
    35. Psychologie
    36. VWL
    37. Zahnmedizin

Präambel

Die nachstehende Geschäftsordnung bedient sich dem generischen Maskulin. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser GO gelten für alle Menschen unabhängig ihres Geschlechts in gleicher Weise.

I. Allgemeines

§ 1 Die Fachschaftenkonferenz

(1) Vertreter aller Fachschaften der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (RFWU Bonn) bilden die Fachschaftenkonferenz (FK), sie ist an keine Amtszeit gebunden.

(2) Die FK ist die Vollversammlung der Fachschaften der RFWU Bonn. Sie dient dem Erfahrungsaustausch der Fachschaften, beschließt Empfehlungen über alle die Fachschaften betreffenden Fragen und beschließt über die Zuweisung der Besonderen Fachschaftengelder (BFSG).

(3) Jede Fachschaft ist angehalten, einen Vertreter auf die Fachschaftenkonferenz zu entsenden und deren Protokolle zu lesen.

(4) Die Fachschaftenkonferenz gibt sich einen Code of Conduct. Beschluss und Änderung des Code of Conduct bedürfen einer Zweidrittelmehrheit einer FK, auf der mindestens 20% der Fachschaften vertreten sind. § 15 gilt entsprechend. Der Code of Conduct trifft Regelungen bezüglich des Umgangs mit sexualisierter, rassistischer und weiterer Formen von Diskriminierung und Gewalt. Er kann Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehen die mit einer Zweidrittelmehrheit der Fachschaftenkonferenz beschlossen werden müssen. Sanktionen können insbesondere Einschränkungen im Hinblick auf Finanzanträge sowie bezüglich der Auszahlungsfähigkeit von Fachschaften sein.

§ 2 Das Fachschaftenkollektiv

(1) Das Fachschaftenkollektiv (FSK) ist ausführendes Organ der FK. Es besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern.

(2) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des FSK und trägt dafür die Verantwortung. Er vertritt die FK gegenüber dem Studierendenparlament (SP), den sonstigen Organen der Studierendenschaft und der Universität.

(3) Die Mitglieder des FSK unterstützen den Vorsitzenden bei seiner Arbeit. Dazu kann der Vorsitzende ihnen einzelne Aufgabenbereiche sowie seine Vertretung übertragen. Soweit die Mitglieder einen festen Aufgabenbereich haben, sind sie dem Vorsitzenden und der FK gegenüber für diesen verantwortlich.

(4) Das FSK entscheidet im Regelfall nach dem Konsensprinzip.

(5) Das FSK und seine Mitglieder sind zugleich autonomes Referat des AStA der RFWU Bonn [Fachschaftenreferat]. Der Vorsitzende des FSK ist zugleich der Referent des Fachschaftenreferates. Die übrigen Mitglieder des FSK sind die Mitarbeiter des Referats.

(6) Es müssen mindestend die Hälfte der Mitglieder des FSK auf jeder FK anwesend sein.

§ 3 Protokoll

(1) Das Protokoll der FK heißt Fachschaften-Informationsdienst, kurz FID.

(2) Der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des FSK führt über den Verlauf der Sitzung ein Ergebnisprotokoll. Jegliche Nachbereitung und Ausarbeitung des Protokolls muss durch ein Mitglied des FSK erfolgen, welches auf der betreffenden Sitzung persönlich anwesend war.

(3) Der FID muss die wesentlichen Diskussionsinhalte und Ergebnisse einer Sitzung so wiedergeben, dass auch Personen, die nicht auf der Sitzung anwesend waren, diese nachvollziehen können. Dazu soll sich, soweit anwendbar, vollen grammatikalisch korrekten Sätzen bedient werden.

(4) Der FID muss mindestens enthalten:

  1. Kandidaturen und Ergebnisse von Wahlen und Entsendungen, inklusive der vollständigen Namen und Fachschaftszugehörigkeit der betroffenen Personen.
  2. Anmerkungen und Kritiken zu Finanzanträgen
  3. Abstimmungsergebnisse zu Anträgen
  4. Den beschlossenen Wortlaut von Anträgen, welche nicht unter §§ 28 bis 31 fallen.

(5) Das Protokoll wird ausschließlich digital versandt. Die Fachschaften tragen dafür Sorge, dass dem Fachschaftenreferat ihre aktuelle E-Mail-Adresse bekannt ist.

(6) Das Protokoll wird nach Versand an die Fachschaften auf der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung gestellt.

II. Gang der Verhandlung, Mitwirkungsrechte

§ 4 Zusammentreten

(1) Die FK tritt an jedem Montag der Vorlesungszeit zusammen. Ausgenommen sind Feiertage, die Montage der Weihnachtsferien sowie vom Vorsitzenden des FSK rechtzeitig bekannt gegebene weitere Termine. Die Uhrzeit wird vom Vorsitzenden der Fachschaftenkonferenz rechtzeitig bekannt gegeben.

(2) In der vorlesungsfreien Zeit finden mindestens zwei Fachschaftenkonferenzen statt [FerienFK], deren Termine vom Vorsitzenden des FSK vor Ende der Vorlesungszeit bekannt gegeben werden.

(3) Der Vorsitzende des FSK beruft auf Antrag von 5 Fachschaften eine Sonderfachschaftenkonferenz ein. Im Antrag ist der zu behandelnde Tagesordnungspunkt zu nennen. Der Vorsitzende des FSK kann eine Sonderfachschaftenkonferenz zudem nach eigenem Ermessen einberufen. Eine Ladungsfrist von 48 Stunden ist einzuhalten.

(4) Sitzungen können auf Beschluss der FK in elektronischer Kommunikation (digitale Sitzung) oder teilweiser elektronischer Kommunikation (Hybrid-Sitzung) stattfinden.

§ 5 Tagesordnung (TO)

(1) Die TO jeder regulären Sitzung muss folgende Punkte enthalten:

  1. Berichte aus den Fachbereichen
  2. Berichte aus dem Referat
  3. Berichte aus dem AStA und den Gremien
  4. Sonstiges

§ 6 Leitung der Sitzung

(1) Der Vorsitzende des FSK sitzt der FK vor. Er eröffnet, leitet und schließt die Sitzung (Sitzungsleitung).

(2) Der Vorsitzende des FSK wird auf eigenen Wunsch, bei Verhinderung, bei Verlassen der Sitzung oder durch Beschluss der FK von einem anderen Mitglied des FSK vertreten.

(3) Die Sitzungsleitung übt im Sitzungssaal das Hausrecht aus und wahrt die Ordnung im Sitzungsraum.

§ 7 Aussprache

(1) Die Sitzungsleitung eröffnet über jeden Verhandlungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache.

(2) Bei einer Aussprache darf nur die Person sprechen, der von der Sitzungsleitung das Wort erteilt wurde. Im Anschluss an den Wortbeitrag kann die Sitzungsleitung das Wort zu einer direkten Erwiderung oder Nachfrage erteilen, wenn sie es für zweckmäßig hält.

(3) Die Sitzungsleitung erteilt das Wort in der Reihe der Wortmeldungen, sie kann hiervon abweichen, wenn ihr dies für den Gang der Beratung dienlich erscheint.

(4) Ist die Redeliste erschöpft und meldet sich niemand zu Wort, so erklärt die Sitzungsleitung die Aussprache für geschlossen.

§ 8 Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung (GO) dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlung befassen.

(2) Äußerungen zur GO sind:

  1. ein Hinweis zur GO;
  2. eine Anfrage zur GO;
  3. das Zurückziehen eines Antrags oder einer Anfrage.

(3) Anträge zur GO sind:

  1. der Antrag auf Aussetzung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt nicht weiter behandelt wird und auf einer kommenden FK wieder aufgenommen werden kann;
  2. der Antrag auf Vertagung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt nicht weiter behandelt wird und auf der folgenden FK behandelt werden muss;
  3. der Antrag auf Nichtbefassung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt nicht erörtert wird;
  4. der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung; seine Annahme hat die sofortige Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes oder Tagesordnungsunterpunktes zur Folge;
  5. der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortigen Abstimmung nach vorheriger Verlesung der Redeliste;
  6. der Antrag auf Schluss der Redeliste nach vorheriger Verlesung der Redeliste und Ergänzung um weitere Wortmeldungen;
  7. der Antrag auf Beschränkung der Redezeit;
  8. der Antrag auf zeitliche Begrenzung eines Tagesordnungspunktes;
  9. der Antrag auf Beendigung der Sitzung;
  10. der Antrag auf Teilung eines Antrags in zwei oder mehrere Anträge;
  11. der Antrag auf erneute Auszählung einer Abstimmung; diesem Antrag muss auf Verlangen eines Mitglieds stattgegeben werden. Wird nach zweimaliger Auszählung kein eindeutiges Abstimmungsergebnis festgestellt, so findet die Auszählung durch namentlichen Aufruf der Fachschaftsvertreter durch die Sitzungsleitung statt. Bei einer erneuten Auszählung dürfen nur die Stimmen der Fachschaftsvertreter berücksichtigt werden, die an der Abstimmung teilgenommen haben;
  12. der Antrag auf Wiederaufnahme eines Tagesordnungspunktes;
  13. der Antrag auf Wahl einer neuen Sitzungsleitung;
  14. der Antrag auf Nichtöffentlichkeit eines Tagesordnungspunktes;
  15. Antrag auf erneute Abstimmung;
  16. Antrag auf Vertagung bis zum Erhalt zusätzlicher Informationen, diesem Antrag muss auf Verlangen von mindestens 3 Fachschaften stattgegeben werden. Das Verlangen muss explizit im FID wiedergegeben werden;
  17. Antrag auf Änderung der Tagesordnung.

(4) Zu einer Meldung zur GO erteilt die Sitzungsleitung das Wort unmittelbar und außerhalb der Redeliste; ein laufender Redebeitrag darf nicht unterbrochen werden. Meldungen zur GO werden durch das Heben beider Hände angezeigt.

(5) Die Worterteilung ist bei Anträgen, denen entsprochen werden muss (Verlangen), auf den Antragssteller zu beschränken.

(6) Erhebt sich zu einem GO-Antrag kein Widerspruch, so gilt er als angenommen; andernfalls ist der Antrag nach Anhörung einer Gegenrede abzustimmen.

§ 9 Auskunftspflicht

(1) Auf begründetes Verlangen von mehr als 2 Fachschaften hat ein Vertreter einer bestimmten Fachschaft auf der nachfolgenden Sitzung anwesend zu sein und Auskunft zu erteilen (Zitierrecht).

(2) Auf begründetes Verlangen von mehr als 2 Fachschaften hat ein von der FK entsendeter Vertreter eines Ausschusses auf der nachfolgenden Sitzung anwesend zu sein und Auskunft zu erteilen.

(3) Auf begründetes Verlangen von mehr als 2 Fachschaften hat ein bestimmtes FSK Mitglied auf der nachfolgenden Sitzung anwesend zu sein und Auskunft zu erteilen.

(4) Der Vorsitzende des FSK hat die zitierte Fachschaft oder Person hierüber frühzeitig zu informieren.

(5) Mitglieder der Fachschaften und des FSK haben vor Abstimmungen offenzulegen, ob sie durch Annahme persönlich oder als Mitglied einer Organisation profitieren (Befangenheit). Dies gilt insbesondere für Beschlüsse zu Beitragsordnungen, Haushaltsplänen und der Satzung der Studierendenschaft.

§ 10 Stimmrecht

(1) Stimmberechtigt sind die von einem Organ einer Fachschaft dazu bevollmächtigten Vertreter (Delegierte der Fachschaften). Jede Fachschaft hat eine Stimme.

(2) Die Delegierten der Fachschaften haben ihre Bevollmächtigung auf Verlangen des FSK oder von mehr als 2 Fachschaften nachzuweisen.

(3) Mitglieder des FSK können nicht Delegierte einer Fachschaft sein.

§ 11 Antragsrecht

Antragsberechtigt sind alle Studierenden der RFWU Bonn, die Delegierten der Fachschaften sowie die Vertreter der nach der Satzung der Studierendenschaft ordnungsgemäß gewählten Organe der Fachschaften und das FSK.

§ 12 Rederecht

Jedes Mitglied der Studierendenschaft der RFWU Bonn hat Rederecht.

§ 13 Öffentlichkeit

(1) Die Sitzungen sind öffentlich.

(2) Auf Antrag kann die FK die Öffentlichkeit zu einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließen. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

(3) Einzelne Personen können von der FK mit einfacher Mehrheit zur nichtöffentlichen Beratung hinzugezogen werden.

III. Beschlussfassung

§ 14 Beschlussfähigkeit

(1) Die FK ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/5 aller Fachschaften vertreten sind.

(2) Die Beschlussfähigkeit wird auf Antrag unverzüglich durch die Sitzungsleitung festgestellt.

(3) Die FK gilt solange als beschlussfähig, bis das Fehlen der Beschlussfähigkeit festgestellt worden ist.

(4) Abs. 1-3 finden auch auf Ferien- und Sonderfachschaftenkonferenzen Anwendung.

§ 15 Lesungen

(1) Anträge auf Beschlussfassung werden grundsätzlich in 3 Lesungen behandelt.

(2) Der Abstand zwischen der ersten und zweiten Lesung darf 24 Stunden nicht unter- und 30 Tage nicht überschreiten. Der Abstand zwischen der zweiten und dritten Lesung darf 30 Tage nicht überschreiten.

(3) In der ersten Lesung wird der Antrag vorgestellt und begründet. In der zweiten Lesung wird der Antrag debattiert und Änderungsanträge werden eingebracht und abgestimmt. In der dritten Lesung wird über den Antrag unter Berücksichtgung der angenommenen Änderungsanträge abgestimmt.

(4) Auf begründeten Antrag kann die FK einstimmig beschließen alle drei Lesungen auf einer Sitzung zu behandeln. Ausgenommen davon sind Anträge und Stellungnahmen zu Finanzen, Satzungen, Ordnungen, Statuten, sowie Personalwahlen.

§ 16 Abstimmungen

(1) Abstimmungen werden grundsätzlich durch Handzeichen durchgeführt. Auf Verlangen eines Delegierten oder FSK Mitglieds ist die Abstimmung geheim durchzuführen. Über GO-Anträge, die Überweisung einer Sache an einen Ausschuss und den Antrag auf Änderung der Tagesordnung kann nicht geheim abgestimmt werden.

(2) Liegen mehrere Anträge zur selben Sache vor, so wird über den weitestgehenden zuerst abgestimmt. Bei Finanzanträgen ist über den am wenigsten weitgehenden Antrag zuerst abzustimmen.

(3) Das Ergebnis der Abstimmung wird durch die Sitzungsleitung festgestellt.

(4) Ein Beschluss ist rechtmäßig zustande gekommen, wenn

  1. die FK beschlussfähig war und
  2. er die einfache Mehrheit gefunden hat, soweit diese GO nichts anderes vorschreibt.

(5) Wenn sowohl die Zahl der Ja-Stimmen als auch die Zahl der Nein-Stimmen geringer ist als die Zahl der Enthaltungen, kann auf Antrag eines Mitglieds des FSK oder eines stimmberechtigten Mitglieds der FK der Antrag einmalig vertagt werden. Die Abstimmung ist in diesem Fall ergebnislos.

(6) Auf digitalen Sitzungen und Hybrid-Sitzungen kann mithilfe elektronischer Hilfsmittel abgestimmt werden. Eine geheime Abstimmung ist nicht möglich. Wird auf einer solchen Sitzung für einen Antrag eine geheime Abstimmung gefordert, so gilt die Sitzung für diesen Punkt als nicht beschlussfähig.

(7) Auf digitalen Sitzungen und Hybrid-Sitzungen können Delegierte sowie FSK-Mitglieder die Vertagung eines Tagesordnungspunkts auf eine Präsenzsitzung verlangen, ein Einspruch ist nicht möglich.

(8) Wahlen können nicht auf digitalen oder hybriden Sitzungen stattfinden, wenn mehr Personen kandidieren als Plätze zu besetzen sind.

IV. Das Fachschaftenkollektiv (FSK)

§ 17 Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des FSK

(1) Der Vorsitzende und die weiteren Mitglieder des FSK werden zu Beginn des Wintersemesters mit einfacher Mehrheit für ein Jahr gewählt. Der Vorsitzende kann aus den gewählten Mitgliedern bis zu 2 Stellvertreter ernennen. Dies hat er der FK mitzuteilen. Sie können zurücktreten oder auf Antrag von mindestens fünf Fachschaften abgewählt werden. Die Abwahl oder der Rücktritt des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ist nur unter gleichzeitiger Neuwahl des Amtes möglich. § 15 gilt entsprechend.

(2) Die Posten des Vorsitzenden und seines Stellvertreters können nicht von Personen mit gleicher Fachschaftszugehörigkeit besetzt werden.

(3) Zusätzliche Mitglieder des FSK können jederzeit gewählt werden. Ihre Amtszeit reicht bis zum Beginn des nächsten Wintersemesters.

(4) Die Kandidaten haben sich auf Verlangen vorzustellen.

(5) Das Amt des Vorsitzenden des FSK ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in einer FSV, der Mitgliedschaft in einem FSR oder einem weiteren Amt innerhalb des AStA.

(6) Das Amt eines weiteren Mitgliedes des FSK ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in einem FSV-Vorstand, der Mitgliedschaft in einem FSR-Vorstand, dem Posten des Finanzreferenten einer Fachschaft oder einem Referentenposten innerhalb des AStA.

(7) Zur Durchführung besonderer Aufgaben kann das FR auf Beschluss der Fachschaftenkonferenz studentische Mitarbeiter zeitlich begrenzt beschäftigen. Aushilfsstellen sind öffentlich auszuschreiben. Sie erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung. Sie sind nicht Teil des FSK und dürfen keine Finanzangelegenheiten bearbeiten.

§ 18 Aufgaben des FSK

(1) Die Aufgaben des FSK sind:

  1. die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen der FK;
  2. die Sichtung und Aufbereitung von Anträgen auf BFsG;
  3. die Prüfung von Anträgen auf AFsG;
  4. die Bereitstellung von Materialien für die Durchführung von Fachschaftswahlen im Sinne der Fachschaftswahlordnung (FSWO);
  5. die Vertretung der Fachschaftenkonferenz gegenüber dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), dem Studierendenparlament (SP), der Universitätsverwaltung, dem Studierendenwerk und dem Rektorat der Universität.

(2) Darüber hinaus ist das FSK für die folgenden Aufgaben von gehobener Bedeutung für Fachschaften verantwortlich:

  1. die Sicherung der ordnungsgemäßen und demokratischen Arbeit der Fachschaften im Sinne der Satzung der Studierendenschaft (SdS) und dieser Geschäftsordnung;
  2. Die Vertretung der Interessen der Fachschaften im Bezug auf Rechtsakte der Studierendenschaft, insbesondere Änderungen der Satzung der Studierendenschaft (SdS) sowie Beschlüsse von Beitragsordnungen und Haushaltsplänen;
  3. Aktualisierung der Fachschaftenliste (Anhang III FKGO), diese ist auf der ersten FK eines neuen Semesters vorzulegen.

(3) Die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben mit gehobener Bedeutung liegt beim Vorsitzenden des FSK. Er hat die Arbeit der Mitarbeiter des FSK so zuzuteilen, dass die in Abs. 2 genannten Aufgaben erfüllt werden. Dabei ist, falls notwendig, Vorrang gegenüber anderer Aufgaben, insbesondere der Bearbeitung von Finanzanträgen zu nehmen.

(4) Der Vorsitzende ist für die Anweisung der Auszahlung von Geldern an die Fachschaften im Sinne dieser Geschäftsordnung verantwortlich. Diese Aufgabe ist nur auf den offiziellen Stellvertreter übertragbar. Sind die Bedingungen dieser Geschäftsordnung nicht erfüllt, muss er die Anweisung verweigern und die FK auf vorliegende Mängel hinweisen.

(5) Das FSK wirkt unbeschadet der Aufsichtsrechte des Rektorates darauf hin, dass die Organe der Fachschaften ihre Aufgaben und Pflichten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der HWVO und dieser Satzung erfüllen und teilt Unterlassungen oder Verstöße der FK mit. Hält die Mehrheit der Mitglieder der FSK Beschlüsse, Haushaltsführung, Maßnahmen oder Unterlassungen der Fachschaften für rechtswidrig, so hat sie von den betroffenen Fachschaften unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Dies ist der FK zu berichten. Sind von den betroffenen Fachschaften nicht fristgerecht Abhilfe geschaffen worden, so hat der Vorsitz des FSK das Rektorat zu informieren. Der Vorsitz des FSK hat das Recht und auf Antrag des Vorsitz des Fachschaftsrates einer betroffenen Fachschaft die Pficht, das Rektorat unverzüglich zu informieren.

V. Ordnungsmaßnahmen

§ 19 Sach- und Ordnungsruf

(1) Die Sitzungsleitung kann einen Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abweicht, zur Sache verweisen [Sachruf]. Er kann Anwesende, wenn sie die Ordnung verletzen, zur Ordnung rufen [Ordnungsruf]. Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht thematisiert werden.

(2) Gegen einen solchen Ordnungsruf kann der Betroffene nur unverzüglich Einspruch einlegen.

(3) Über den Einspruch entscheidet die FK mit einfacher Mehrheit.

§ 20 Wortentziehung

Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen worden und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so entzieht die Sitzungsleitung ihm das Wort.

§ 21 Ausschluss von der Sitzung

Wurde eine Person während einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eins dritten Rufes hingewiesen, so schließt die Sitzungsleitung sie von der Sitzung aus.

§ 22 Unterbrechung der Sitzung

Wenn im Sitzungsraum störende Unruhe entsteht, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann die Sitzungsleitung die Sitzung auf unbestimmte Zeit unterbrechen. Die Fortsetzung der Sitzung erklärt die Sitzungsleitung nach eigenem Ermessen.

VI. Ausschüsse

§ 23 Ständige Ausschüsse

(1) Die ständigen Ausschüsse der FK bilden:

  1. der Wahlprüfungsausschuss der Fachschaften (WPAF)
  2. der Geschäftsordnungs- und Satzungsausschuss der Fachschaftenkonferenz (GoSaFK)
  3. der Haushaltsausschuss der Fachschaften (HauF)

(2) Die ständigen Ausschüsse der FK bestehen aus mindestens 3 durch die FK zum Beginn des Sommersemester gewählten Mitgliedern.

(3) Mitglieder von Ausschüssen werden mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Kandidaten haben sich auf Verlangen vorzustellen. Es gilt § 15.

(4) Die Ausschussmitglieder müssen Studierende der RFWU Bonn sein. Ausschüsse sollen geschlechter- und fakultätsparitätisch besetzt werden.

(5) Die Ausschüsse bestimmen auf der FK aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Der Ausschussvorsitzende beruft die Sitzungen ein, leitet diese und ist für die Weiterleitung von Arbeitsergebnissen verantwortlich.

(6) Die Bestimmungen zum Wahlprüfungsausschuss der Fachschaften (WPAF) richten sich nach § 24 der Fachschaftswahlordnung (FSWO).

(7) Der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (GoSaFK) ist für die Ausarbeitung von Dokumenten, welche die Arbeit der Fachschaften regeln, zuständig. Dazu gehören insbesondere diese Geschäftsordnung und die Wahlordnung für die Wahlen der Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte (FSWO).

(8) Der Haushaltsausschuss (HauF) ist in Abstimmung mit FSK und AStA Finanzreferat zuständig für die Planung der Selbstbewirtschaftungsmittel der Fachschaften in Anlage 1 zur FKGO, Beitragsordnung (BO) und im Haushaltsplan (HHP) der Studierendenschaft. Der HauF erarbeitet die Beschlussempfehlungen der FK bezüglich dem HHP und der BO; er ist durch das FSK hierfür mindestens 14 Tage vorher anzurufen und mit den nötigen Informationen zur Haushaltführung der Fachschaften zu versorgen. Vorsitz des HauF muss ein Mitglied des FSK sein.

§ 24 Sonstige Ausschüsse und Gremien

(1) Die FK kann durch Mehrheitsbeschluss weitere Ausschüsse bilden. Die sonstigen Ausschüsse der FK haben beratende Funktion und erarbeiten Empfehlungen an die FK.

(2) Für alle Gremien gelten § 23 Abs. 3 bis 5 entsprechend.

(3) Die Fachschaften einer Fakultät haben das Recht, eine Fakultäts-Fachschaftenkonferenz zu bilden und über diese Vertretungen für die Gremien der Fakultät zu nominieren. Zudem können fakultätsbezogene Themen, die über die Kapazität der FK hinausgehen auf diesen Teilkonferenzen behandelt werden.

(4) Zu den Sitzungen wird mit mindestens einer Woche Vorlauf durch den Vorsitzenden des Gremiums eingeladen, sofern das Gremium in einer eigenen Geschäftsordnung keine andere Regelung trifft. Die Einladung ist zusammen mit der vorläufigen Tagesordnung zu verschicken. § 4 findet keine Anwendung.

(5) Die Bildung solcher Gremien ist der FK anzuzeigen. Sofern sich die Gremien keine eigene Geschäftsordnung geben, gilt die FKGO. Nach jeder Sitzung ist auf der nachfolgenden FK ist Bericht zu erstatten.

(6) Die FK entsendet gemäß § 12 Abs. 7 SdS je ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied in die Ausschüsse des Studierendenparlaments. Der Vorsitzende des FSK weist die Fachschaften auf unbesetzte Ausschüsse hin, leitet die Nominierungen der FK umgehend an das Präsidium des Studierendenparlaments weiter und stellt eine regelmäßige Berichterstattung über die Ausschussarbeit sicher.

VII. Finanzen

§ 25 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die den Fachschaften gemäß § 43 Satzung der Studierendenschaft der RFWU Bonn zugewiesenen Gelder werden durch das FSK verwaltet.

(2) Die Gelder werden den einzelnen Fachschaften als Allgemeine Fachschaftengelder [AFsG] und als Besondere Fachschaftengelder [BFsG] zugewiesen. A FsG setzen sich zusammen aus einem Sockelbetrag und einem weiteren Betrag, der sich nach der Zahl der Studierenden richtet, die der betreffenden Fachschaft gemäß § 22 Satzung der Studierendenschaft der RFWU Bonn zugeordnet sind. Mit BFsG werden wichtige Fachschaftsbelange gesondert gefördert.

(3) Die Gelder werden nur auf Antrag ausgezahlt.

(4) Die ersten beiden FKs eines Monats sind Finanzfachschaftenkonferenzen, soweit sie innerhalb der Vorlesungszeit liegen [Finanz-FK]. Die FK kann abweichende Termine festlegen.

(5) Grundlegende Voraussetzung für die Anweisung der Auszahlung von Geldern an eine Fachschaft sind:

  1. Innerhalb der vergangenen 12 Monate wurde eine Fachschaftswahl gemäß der Fachschaftswahlordnung durchgeführt,
  2. für die letzte Fachschaftswahl läuft aktuell kein Wahlprüfungsverfahren,
  3. falls in einem Wahlprüfungsverfahren für die letzte Fachschaftswahl Mängel festgestellt wurden, müssen diese behoben sein,
  4. nach der letzten Fachschaftswahl hat das gewählte Gremium sich ordentlich konstituiert,
  5. die Fachschaft hat eine gültige Fachschaftssatzung,
  6. die Fachschaft hat einen gültigen Haushaltsplan für ihr laufendes Haushaltsjahr,
  7. die Fachschaft hatte einen gültigen Haushaltsplan für ihr letztes Haushaltsjahr,
  8. die Fachschaft hat eine Haushaltsrechnung für ihr letztes Haushaltsjahr, und
  9. das letzte Haushaltsjahr der Fachschaft ist vollständig von Kassenprüfungen abgedeckt.

Die Punkte 7, 8 und 9 entfallen für Fachschaften, die neu gegründet wurden und deshalb kein letztes Haushaltsjahr hatten.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird als „Auszahlungsfähigkeit“ bezeichnet.

Die folgenden Nachweise werden jeweils benötigt, um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das auf der Bekanntmachungsplattform der Studierendenschaft veröffentlichte Wahlergebnis,
  2. (die entsprechende Information liegt dem FSK vor),
  3. (die entsprechende Information liegt dem FSK vor),
  4. das Protokoll der konstituierenden Sitzung des Gremiums,
  5. die auf der Bekanntmachungsplattform der Studierendenschaft veröffentlichte Fachschaftssatzung,
  6. der Haushaltsplan, etwaige Nachtragshaushaltspläne, sowie die Protokolle der Sitzungen, auf der Haushaltsplan und ggf. Nachtragshaushaltspläne beschlossen wurden,
  7. der Haushaltsplan, etwaige Nachtragshaushaltspläne, sowie die Protokolle der Sitzungen, auf der Haushaltsplan und ggf. Nachtragshaushaltspläne beschlossen wurden,
  8. die Haushaltsrechnung, welche die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu den Haushaltstiteln im Haushaltsplan sowie die Kassenstände zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres aufführt, und
  9. die Kassenprüfungsberichte, die Protokolle der Sitzung, auf der die Kassenprüfungsausschüsse gewählt wurden, sowie der Nachweis, dass für die Mitglieder der Kassenprüfungsausschüsse keine Ausschlussgründe vorlagen.

(6) Das FSK kann beschließen, Gelder an eine Fachschaft anzuweisen, die die Voraussetzungen nach Absatz 5 nicht erfüllt, wenn

  1. die Fachschaft die nicht erfüllten Voraussetzungen nicht innerhalb des aktuellen Haushaltsjahres selbst heilen kann und
  2. der Fachschaft durch die ausbleibende Anweisung eine besondere Härte droht. Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Kassenstand insgesamt weniger als 0 € beträgt.

Die FK ist über die Entscheidung des FSK zu informieren.

(7) Kassenprüfer kann nur sein, wer weder im geprüften Zeitraum noch zum Prüfungszeitpunkt Mitglied des FSR oder Teil des Vorstands der FSV war beziehungsweise ist. Kassenprüfer müssen Teil der Studierendenschaft der RFWU Bonn sein.

(8) Wurde für eine Amtsperiode keine Fachschaftsvertretung gewählt, tritt in diesen Bestimmungen an ihre Stelle die Fachschaftsvollversammlung.

(9) Die Gelder der Fachschaften dürfen nicht dazu verwendet werden, Aufgaben der Institute oder Seminare der Universität zu finanzieren. Sie dürfen außerdem nicht für Veranstaltungen verwendet werden, die für das bestehen einer Lehrveranstaltung notwendig sind oder eine solche Veranstaltung ersetzen.

(10) Antragsberechtigt sind die Fachschaftsräte der Fachschaften der RFWU Bonn.

(11) Zuweisungen an eine Fachschaft werden ausschließlich auf ein Bankkonto ausgezahlt, welches auf die Fachschaft selbst eingetragen ist.

(12) Die Finanzanträge und die Nachweise nach Absatz 5 einer Fachschaft dürfen im FSK nicht von einer Person mit gleicher Fachschaftszugehörigkeit geprüft oder angewiesen werden.

§ 26 AFsG

(1) Die AFsG dienen dem Bestreiten des allgemeinen Geschäftsbetriebs einer Fachschaft.

(2) Die AFsG, die eine Fachschaft zugewiesen bekommt, setzen sich zusammen aus einem Sockelbetrag und einem Betrag, der sich nach der Zahl der Studierenden richtet, die der betreffenden Fachschaft gemäß § 22 Satzung der Studierendenschaft der RFWU Bonn zugeordnet sind. Dieser Betrag wird anteilig nach den allen Fachschaften laut Haushaltsplan insgesamt zustehenden AFsG berechnet. Berechnungszeitraum ist ein Semester.

(3) Für die Studierendenzahl gilt die Auskunft der Universitätsverwaltung für das betreffende Semester.

(4) Die Gelder werden rückwirkend für die letzten Semester ausgezahlt. Der Antrag kann frühestens für das aktuell laufende Semester gestellt werden und spätestens 2 Semester nach Ablauf des Semesters, auf welches sich der Antrag bezieht.

(5) Dem FSK müssen für das Semester, auf das der Antrag sich bezieht, die folgenden Dokumente vorliegen:

  1. (Nachtrags-)Haushaltspläne, deren Gültigkeitszeiträume das Semester abdecken,
  2. die Protokolle der Sitzungen, auf denen diese Haushaltspläne beschlossen wurden,
  3. Haushaltsrechnungen für diese Haushaltspläne, welche die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu den Haushaltstiteln im Haushaltsplan sowie die Kassenstände zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres aufführen,
  4. Kassenprüfungsberichte, die das Semester abdecken,
  5. die Protokolle der Sitzungen, auf denen die betreffenden Kassenprüfungsausschüsse gewählt wurden,
  6. Nachweise, dass für die Mitglieder der Kassenprüfungsausschüsse keine Ausschlussgründe vorlagen, und
  7. das aktuellste Ergebnis einer Fachschaftswahl in diesem oder dem vorhergehenden Semester.

(6) Sind die Voraussetzungen nach Abs. 5 erfüllt, der Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt und bestehen sonst keine Bedenken gegen die Auszahlung der Gelder, so werden die Gelder vom Vorsitzenden des FSK oder seinem Vertreter angewiesen.

(7) Anträge, die vier Semester nach Ablauf des Semesters, auf das sich der Antrag bezieht, die Voraussetzungen des Abs. 5 nicht erfüllen, gelten als nicht gestellt.

(8) Das FSK kann die Frist nach Absatz 7 einmalig verlängern, wenn für einen Antrag alle Dokumente nach Absatz 5 vorliegen und lediglich noch behebbare Mängel aufweisen. Das FSK teilt der betroffenen Fachschaft hierfür die zu behebenden Mängel sowie eine angemessene Frist zur Behebung dieser Mängel mit. Diese Fristverlängerung ist auch rückwirkend möglich.

§ 27 Sockelsatz der AFsG

(1) Der Sockelsatz der AFsG sowie anfallende Änderungen werden in Anlage I zur FKGO festgelegt.

(2) In den Beschlussempfehlungen der FK für die Beitragsordnung und der die Fachschaften betreffenden Punkte des Haushaltsplanes sind ausreichende Gelder einzuplanen, um die Auszahlung der AFsGs an alle Fachschaften für das laufende Haushaltsjahr und die zwei vorrausgegangenen Haushaltsjahre zu ermöglichen.

(3) Die AFsG werden im Haushaltsplan in nach Semestern getrennten Posten gelistet.

(4) Die Beträge im Haushaltsplan für die AFSG des im Haushaltsjahr zu Ende gehenden Sommesemesters und des zu Ende gehenden Wintersemesters wird in Anlage I zur FKGO festgelegt.

(5) Die Beträge im Haushaltsplan für die übrigen Semester berechnen sich aus der Differenz des entsprechenden Betrages im vorherigen Haushaltsjahr und der Summe der im vergangenen Haushaltsjahr ausgezahlten Mitteln.

(6) Mittel die nach § 26 nicht beantragt wurden, werden nach Antragsfristende, im nächsten Haushaltsjahr als Überschuss aufgeführt.

§ 28 BFsG

(1) BFsG dienen der Förderung wichtiger Fachschaftsbelange. Dies sind insbesondere Fahrten zu überregionalen Fachschaftentreffen und andere Veranstaltungen, welche der Information bzw. dem Erfahrungsaustausch der Fachschaften dienen, die Ausrichtung von Erstsemesterorientierungseinheiten, Fachschaftsarbeitswochenenden und Arbeitskreisen zu bestimmten Themen, Vorträgen, Seminaren, Podiumsdiskussionen, Ausstellungen, Ringvorlesungen und ähnliches.

(2) BFsG werden auf Antrag ausgezahlt. Der Antrag ist dem FSK zur Prüfung vorzulegen. Das FSK bringt den Antrag sodann auf der ersten Finanz-FK des nächsten Monats zur Abstimmung durch die FK ein. § 15 gilt entsprechend.

(3) Die Fachschaft, die den Antrag stellt, muss auf den Finanz-FK, auf welchen ihr Antrag behandelt wird, durch einen Delegierten vertreten sein. Der Antrag ist von dem Delegierten gegebenenfalls zu begründen und zu erläutern. Ist kein Delegierter anwesend wird der Antrag in erster Lesung auf den nächsten Monat verschoben, § 15 gilt entsprechend.

(4) Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor der Finanz-FK, auf welcher er vorgestellt werden soll, zur Prüfung vorzulegen.

(5) In dem Antrag sind alle entstandenen Einnahmen und Ausgaben tabellarisch aufzulisten. Die zu erstattenden Kosten sowie alle Kosten, die durch nicht-zweckgebundene Einnahmen wie etwa Teilnehmerbeiträge gedeckt werden, sind durch Kopien der Rechnungen vollständig zu belegen. Bei Fahrten sind dem Antrag zudem eine Teilnehmerliste mit Unterschriften aller Teilnehmer hinzuzufügen.

(6) Die FK hat das Recht, Anträge zurückzuweisen, wenn sie der Ansicht ist, dass diese unberechtigt sind. Ebenso kann die FK lediglich einen Teil der beantragten Summe bewilligen.

(7) Ein abgelehnter oder teilweise bewilligter Antrag kann nicht noch einmal gestellt werden. Ein Antrag gilt als abgelehnt, wenn die FK ihn durch Mehrheitsbeschluss nicht bewilligt. Er gilt als teilweise bewilligt, wenn der Antragssumme nicht in voller Höhe zugestimmt wurde.

(8) Anträge, die sechs Monate nach Einreichung nicht vorgestellt oder abgestimmt wurden, gelten als nicht gestellt und müssen neu beantragt werden.

(9) BFSG können nur für das aktuelle und für das vorangegangene Semester beantragt werden. Bei mehrtägigen Antragsanlässen ist der Endzeitpunkt maßgeblich.

(10) Die genaue Höhe und Ausgestaltung der BFsG bestimmt sich nach § 30 und Anlage II.

§ 29 Fachschaftsübergreifende Ausgaben

(1) Das FSK kann auf der FK BFsG für fachschaftsübergreifende Maßnahmen und Anschaffungen beantragen. In diesen Fällen muss die Fachschaftenkonferenz die Anträge vor Beginn der Maßnahme entscheiden. Maßnahmen, deren zu beantragende Kosten nicht durch § 30 abgedeckt sind, und Fahrten ins Ausland bedürfen abweichend von § 31 Abs. 1 keiner Vorankündigung. § 15 gilt entsprechend.

(2) Mindestens zwei Fachschaften können auf der FK BFsG für fachschaftsübergreifende Maßnahmen und Anschaffungen beantragen. Bei Bewilligung wird die Summe auf Basis des Antrags auf die Fachschaftskonten ausgezahlt.

§ 30 Kriterien zu Vergabe der BFsG

(1) (weggefallen)

(2) Es werden nur für die in Anlage II definierten Kostenpunkte Anträge gewährt.

(3) Die Höchstsätze werden ebenfalls in Anlage 2 definiert.

(4) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss ein Preisvergleich vorausgehen. Bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro sind mindestens 3 Angebote im Wettbewerb einzuholen, bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als 10.000 Euro sind mindestens 6 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Preisvergleich ist aktenkundig zu machen und die Vergabeentscheidung zu dokumentieren. (vgl. § 2 Abs. 2 HWVO)

(5) Fahrten und Exkursionen ins Ausland bedürfen einer Vorankündigung.

(6) Für die Erstattung von Fahrtkosten gilt:

  1. bei Fahrten mit der Bahn/ÖPNV soll der sinnvollste und der kostengünstigste Tarif gewählt werden (dass es sich um den kostengünstigsten Tarif handelt, ist gesondert zu dokumentieren) Abweichungen sind zu begründen. Fahrzeiten zwischen 8 Uhr und 22 Uhr werden als zumutbar bzw. sinnvoll erachtet. Kosten für eine Bahncard werden nur dann erstattet, wenn die Gesamtkosten der Fahrt incl. Bahncard die Gesamtkosten ohne Bahncard nicht übersteigen.
  2. Bei Anfahrt mit dem Auto werden die Kosten von maximal 0,30 €/km und Auto pauschal erstattet. Eine Erstattung von Tankkosten und Gebühren für Mietwägen erfolgt innerhalb des Maximalbetrages der Pauschale. Es wird vorausgesetzt, dass die Kapazität der Fahrzeuge, abhängig von der Anzahl der Mitfahrenden Personen, sinnvoll ausgenutzt wird.
  3. Bahnfahrten sind Fahrten mit dem Auto vorzuziehen. Fahrten mit dem Auto müssen begründet werden.
  4. Flüge innerhalb Deutschlands werden generell nicht erstattet.

(7) Beim Druck von Zeitschriften (Ersti-Heft, Newsletter, Flyer o.ä.) sind dem Antrag ein Belegexemplar hinzuzufügen. Das Belegexemplar kann digital vorgelegt werden.

(8) Verpflegungskosten werden nicht erstattet. Die einzige Ausnahme bildet pro Studiengang, den eine Fachschaft vertritt, ein gemeinsames Essen im Rahmen der Erstsemesterarbeit.

(9) Alkoholische Getränke werden grundsätzlich nicht erstattet.

(10) Kosten für die Durchführung von Lehrveranstaltungen welche von der RFWU Bonn durchzuführen sind, sind nicht ersatzfähig.

(11) Die Kosten werden nur insoweit übernommen, wie sie nicht durch andere Einnahmen gedeckt sind. Dabei können Einnahmen auch zur Deckung von nicht-förderfähigen Kosten genutzt werden.

§ 31 Ausnahmegenehmigung von BFsG

(1) Maßnahmen, deren zu beantragende Kosten nicht durch § 30 abgedeckt sind, und Fahrten ins Ausland müssen vor Beginn der Maßnahme vorangekündigt werden.

(2) Vorankündigungen sind auf dem Formblatt zu stellen. Eine Begründung der Überschreitung des § 30 bzw. der Notwendigkeit, ins Ausland zu reisen, ebenso wie eine Vorkalkulation der Maßnahme, sind beizufügen.

(3) Vorankündigungen für Veranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bzw. Fahrt dem FSK vorliegen und mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung auf der FK vorgestellt werden.

(4) Die FK kann durch mehrheitliche Annahme der Vorankündigung beschließen, dass die jeweilige Fachschaft bei einem späteren Antrag auf Zubilligung Besonderer Fachschaftengelder in dem durch die Vorankündigung begrenzten Rahmen von § 30 abweichen kann beziehungsweise die Erstattung der Kosten für eine Fahrt ins Ausland beantragen darf. Die Abstimmung der Vorankündigung erfolgt in der auf die Vorstellung folgenden FK.

(5) Die FK hat das Recht, Anträge zurückzuweisen, wenn sie der Ansicht ist, dass diese unberechtigt sind. Ebenso kann die FK lediglich einen Teil der beantragten Summe bewilligen.

(6) Bei der Vorstellung und Abstimmung von Vorankündigungen muss ein Delegierter der antragstellenden Fachschaft anwesend sein, um den Antrag zu begründen und gestellte Fragen zu beantworten. Ist die antragstellende Fachschaft nicht anwesend, müssen die Anträge zurückgestellt werden.

(7) Beschließt die FK die Vorankündigung nicht, gilt die Maßnahme als nicht vorangekündigt. Eine Abweichung von § 30 bzw. die Erstattung der Kosten für eine Fahrt ins Ausland ist dann nicht möglich.

(8) Vorankündigungen über Anschaffungen müssen vor dem Kauf beschlossen werden. Die Anschaffung kann sofort nach dem Beschluss gekauft werden. Eine Frist von 4 Wochen ist nicht einzuhalten.

(9) BFSG Anträge, deren Kosten in mehreren Punkten nicht durch §30 abgedeckt sind, benötigen nur einer Vorankündigung, in der alle Überschreitungen genannt werden.

(10) Das Erstatten alkoholischer Verpflegung ist auch durch Vorankündigungen nicht möglich.

(11) Veranstaltungen, deren Art im Sinne der Anlage 2 nicht förderbar ist, bleiben auch durch eine Vorankündigung nicht förderbar.

§ 32 Kaution für Veranstaltungen

(1) Fachschaften können für Veranstaltungen einen Vorschuss für an das Studierendenwerk oder die Universität zu leistende Kautionen beantragen. Anträge dazu sind an das Fachschaftenkollektiv zu richten und werden von diesem beschieden. Dem Antrag ist eine Vorkalkulation der Veranstaltung beizufügen.

(2) Die geleisteten Vorschüsse sind unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens bis zum 14. Tag nach der Veranstaltung, auf das Konto des AStA zurückzuleisten.

(3) Die geleisteten Vorschüsse können der betreffenden Fachschaft gegenüber mit noch auszuzahlenden AFsG und BFsG aufgerechnet werden.

§ 33 Stammdatenverwaltung und Antragstellung

(1) Das FSK stellt den Fachschaften eine Online-Plattform zur Verwaltung ihrer Stammdaten und zur Antragstellung für Finanzanträge zur Verfügung.

(2) Zu den Stammdaten einer Fachschaft gehören:

  1. Anschriften
  2. Kontakt-E-Mail-Adressen
  3. Telefonnummern
  4. Webseiten
  5. Anwesenheitszeiten
  6. Regelmäßige Sitzungstermine
  7. Kontodaten
  8. Funktionsbezogene E-Mail-Adressen

(3) Die Fachschaften sind dafür verantwortlich, ihre Stammdaten aktuell zu halten.

(4) Das FSK erinnert die Fachschaften regelmäßig daran, ihre Stammdaten aktuell zu halten. Die Erinnerung soll wenige Wochen nach Beginn jedes Semesters erfolgen.

(5) Anträge auf AFSG sind über die Plattform zu stellen.

(6) Dokumente und Nachweise gemäß §§ 25 und 26 sind per E-Mail an das FSK einzureichen, solange die Plattform keine Möglichkeit zur Einreichung im Produktivbetrieb anbietet und sofern sie nicht im Rahmen eines Evaluationsbetriebs über die Plattform eingereicht werden.

(7) Anträge auf BFSG und zugehörige Dokumente sowie Vorankündigungen und zugehörige Dokumente sind bis auf Weiteres per E-Mail einzureichen.

(8) Der Zugriff auf die Plattform erfolgt über personengebundene Accounts.

(9) Es existieren verschiedene Berechtigungen, die auf der Plattform dargestellt sind. Die Fachschaften verwalten die Berechtigungen für ihre Fachschaft in der Regel selbst. Auf Anfrage der Fachschaft oder bei sonstigem Bedarf modifiziert das FSK die Berechtigungen für eine Fachschaft und setzt die betroffene Fachschaft falls nötig davon in Kenntnis.

(10) Die Stammdaten nach Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind öffentlich. Die Stammdaten nach Absatz 2 Nummer 7 und 8 sind nur für das FSK einsehbar sowie für Accounts, welche die entsprechende Berechtigung besitzen. Sie werden nur zur Erfüllung originärer Aufgaben verarbeitet.

(11) Das FSK erinnert die Fachschaften regelmäßig daran, die Berechtigungen für ihre Fachschaft zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Erinnerung soll wenige Wochen nach Beginn jedes Semesters erfolgen.

(12) Das FSK kann die Nutzung der Plattform aus technischen oder organisatorischen Gründen für einzelne Fachschaften oder generell aussetzen. Falls hierdurch Fristen nicht eingehalten werden können, sollen angemessene Nachfristen gesetzt werden.

(13) Technische Probleme der Plattform gehen nicht zulasten der Fachschaften. Die betroffene Fachschaft hat das Bestehen technischer Probleme der Plattform nachzuweisen.

§ 33a Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

(1) § 26 Absatz 5 Punkt 7 entfällt für Anträge für die folgenden Semester:

  1. Sommersemester 2020
  2. Wintersemester 2020/21

(2) Für BFsG-Anträge die das Wintersemester 2019/20, das Sommersemester 2020 oder das Wintersemester 2020/21 betreffen, wird die in § 28 Absatz 8 genannte Frist um 6 Monate und die in § 28 Absatz 9 genannte Frist um ein Semester verlängert.

(3) Abweichend von 3.1.1 im Kriterienkatalog können im Wintersemester 2021/2022 sowie im Sommersemester 2022 (Erst-)Semesterfahrten angeboten werden, die sich an höhersemestrige Studierende richten. Die genannte Quote für Studienanfänger*innen ist für Fahrten in diesen Semestern aufgehoben.

VIII. Schlussbestimmungen

§ 34 Schlussbestimmungen

(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung durch die Öffentlichkeitsbeauftragte in Kraft.

(2) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit einer FK, auf der mindestens 20% der Fachschaften vertreten sind. § 15 gilt entsprechend.

(3) Im Falle einer unplanmäßigen Regelungslücke ist die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der RFWU Bonn entsprechend anzuwenden.

§ 35 Übergangsbestimmungen

(1) Abweichend von § 26 Abs. 8 gelten Anträge auf AFSG, welche für die folgenden Semester gestellt wurden, ab dem 01. April 2022 als nicht gestellt:

  1. Sommersemester 2019
  2. Wintersemester 2018/19
  3. Sommersemester 2018
  4. Wintersemester 2017/18
  5. Sommersemester 2017
  6. Wintersemester 2016/17
  7. Sommersemester 2016

(2) Für Semester vor dem Sommersemester 2022 kann das FSK bezüglich der notwendigen Dokumente gemäß § 25 Absatz 5 und § 26 Absatz 5 anstelle eines Haushaltsplans und der zugehörigen Haushaltsrechnung auch haushaltsplansähnliche Dokumente und zugehörige haushaltsrechnungsähnliche Dokumente akzeptieren, sofern die haushaltsplansähnlichen Dokumente formal wie Haushaltspläne beschlossen wurden. Insbesondere sollen Pläne akzeptiert werden, die für einzelne Semester aufgestellt wurden.

(3) Abweichend von § 26 Abs. 8 gelten Anträge auf AFSG, welche für das Wintersemester 2019/20 gestellt wurden, ab dem 01. Juni 2022 als nicht gestellt.

(4) Nach Vereinbarung der Fachschaften „Griechische und Lateinische Philologie“ und „Romanistik“ wird zum Inkrafttreten der zwölften Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz folgendes festgelegt:

  1. Die Fachschaft „Griechische und Lateinische Philologie“ wird aufgelöst.
  2. Die Fachschaft „Romanistik“ wird in Fachschaft „Klassische und Romanische Philologie“ umbenannt.
  3. Die Fachschaft „Klassische und Romanische Philologie“ (ehemals „Romanistik“) tritt die Rechtsnachfolge der ehemaligen Fachschaft „Griechische und Lateinische Philologie“ an. Das Eigentum und jegliche Verpflichtungen der ehemaligen Fachschaft „Griechische und Lateinische Philologie“ gehen auf die Fachschaft „Klassische und Romanische Philologie“ (ehemals „Romanistik“) über.
  4. Alle nicht vollständigen Anträge auf AFSG der ehemaligen Fachschaft „Griechische und Lateinische Philologie“ und alle nicht bewilligten Anträge auf BFSG der ehemaligen Fachschaft „Griechische und Lateinische Philologie“ gelten als nicht gestellt.

(5) Für BFSG-Anträge, die sich auf Semester vor dem Sommersemester 2024 beziehen, ist der Nachhaltigkeitsbericht gemäß Anlage II, 1. Allgemeine Regelungen, Punkt 4, Unterpunkt 4 optional.


Anlage I zur FKGO – AFSG

§ 1 Summe der AFsG

(1) Der im Haushaltsplan vorgesehene Posten für AFsG eines endenden Semsters beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, 60.000€.

(2) Im Haushaltsplan 2019/20 beträgt der gemeinsame Posten für die AFsG der Semester Wintersemester 2019/20 und Sommersemester 2019 35.000€.

(3) Für die Berechnung der AFSG der Semester Wintersemester 2019/20 und Sommersemester 2019 wird abwischend von Abs. 2 mit einem Betrag von jeweils 40.000€ gerechnet.

(4) Zur Berechnung der Beträge der AFsG der Semester Wintersemester 2019/20 und Sommersemester 2019 im Haushaltsplan 2020/21 wird abwischend von Abs. 2 von einem Betrag von jeweils 40.000€ ausgegangen.

(5) Der im Haushaltsplan 2020/21 vorgesehene Posten für AFsG Sommersemter 2020 beträgt 17.500€.

(6) Für die Berechnung der AFSG Sommersemester 2019 wird abwischend von Abs. 5 mit einem Betrag von 40.000€ gerechnet.

(7) Zur Berechnung des Betrags der AFsG Sommersemesters 2020 im Haushaltsplan 2021/22 wird abwischend von Abs. 5 von einem Betrag 40.000€ ausgegangen.

(8) Der im Haushaltsplan 2020/21 vorgesehene Posten für AFsG Wintersemester 2020/21 beträgt 17.500€.

(9) Für die Berechnung der AFSG Sommersemester 2019 wird abwischend von Abs. 8 mit einem Betrag von 40.000€ gerechnet.

(10) Zur Berechnung des Betrags der Wintersemester 2020/21 im Haushaltsplan 2021/22 wird abwischend von Abs. 8 von einem Betrag 40.000€ ausgegangen.

§ 2 AFsG-Sockelsatz

(1) Soweit nicht anders bestimmt, beträgt der AFsG-Sockelsatz 1000 €.

(2) Für das Sommersemester 2019 und das Wintersemester 2019/20 beträgt der AFsG-Sockelsatz 500 €.

(3) Für das Sommersemester 2020 beträgt der AFsG-Sockelsatz 500 €.

(4) Für das Wintersemester 2020/21 beträgt der AFsG-Sockelsatz 500 €.


Anlage II zur FKGO – Kriterienkatalog

1. Allgemeine Regelungen

  • Für Jährliche Maximalbeträge beginnt der Berechnungszeitraum mit dem Wintersemester (1. Oktober) und endet mit dem Sommersemester (30. September).
  • Die Semester erstrecken sowohl über die Vorlesungszeit, als auch über die darauf folgende vorlesungsfreie Zeit.
  • Anträgen sind mit den vom Fachschaftenkollektiv bereitgestellten, vollständig ausgefüllten Antragsformularen einzureichen. Die Einreichung soll digital per E-Mail erfolgen.
  • Allen Anträgen müssen die folgendem Dokumente beigefügt werden:
    • tabellarische Kostenkalkulation
    • Kopien aller Rechnungen
    • Ein Arbeitsbericht. Der Arbeitsbericht muss dokumentieren, welche Awareness- Maßnahmen getroffen wurden. Bei der Teilnahme an einer BuFaTa gemäß 3. e sollen die Awareness-Maßnahmen der BuFaTa geschildert werden.
    • Ein Nachhaltigkeitsbericht. Der Nachhaltigkeitsberich muss dokumentieren, welche Nachhaltigkeits-Maßnahmen getroffen wurden. Bei der Teilnahme an einer BuFaTa gemäß 3. e sollen die Nachhaltigkeits-Maßnahmen der BuFaTa geschildert werden. Der Nachhaltigkeitsbericht sollte die Handreichung für nachhaltige studentische Veranstaltungen und Fachschaften an der Universität Bonn und den Leitfaden zur Kompensation nicht vermeidbarer Treibhausgasemissionen des AStA berücksichtigen.

2. Veranstaltungen

Insgesamt können maximal 3000 € im Jahr für Veranstaltungen beantragt werden.

Titel Höchstsatz
a Erstsemesterarbeit 1000 € pro Semester
davon für Verpflegung max. 500 €
b Inhaltliche Veranstaltungen 700 € pro Veranstaltung

2.1 Anmerkungen

Anträgen muss zusätzlich beigefügt werden:

  • Veranstaltungsprogramm
2.1.1 Erstsemesterarbeit
  • Veranstaltungen müssen im zeitlichen Zusammenhang zum Semesterbeginn/Einschreibung (ca. 1 Monat) stehen.

  • Im Sommersemester ist das Vorhandensein von Erstsemestern nachzuweisen.

  • Verpflegung ist nur bis zum angegebenen Höchstbetrag förderbar. Alkohol wird nicht erstattet.

2.1.2 Inhaltliche Veranstaltungen

Der Posten inhaltliche Veranstaltungen dient der Förderung von Veranstaltungen, die der fachlichen und allgemeinen Bildung der Mitglieder der Fachschaft dienen. Zur Förderung sollte die Veranstaltung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie bietet Vorteile für das Studium in Form von Fachinformationen oder -methoden.

  • Die Veranstaltung hat eine formelle Struktur und ein Programm.

  • Sie dient der strukturierten Weitergabe von akademischen Informationen, z.B. in Form eines Vortrags oder es besteht ein organisiertes Debattenformat, z.B. in Form einer Podiumsdiskussion.

Nicht als inhaltlich förderbar sind solche Veranstaltungen, die in ihrer Natur vordergründig dem sozialen Austausch der Teilnehmer untereinander dienen, zum Beispiel:

  • Brettspieleabende, Paintball, Veranstaltungen mit dem Ziel sich zu betrinken, Partys, Bälle, (saisonale) Feiern

  • Verpflegung und Alkohol sind nicht förderbar

3. Allgemeine Fahrten

Insgesamt können maximal 5000 € im Jahr für Allgemeine Fahrten beantragt werden. Es können je Person und Tag maximal 50 € beantragt werden.

Titel Höchstsatz
c Erstsemesterfahrten bis zu 30 Teilnehmer: 1000 €
bis zu 50 Teilnehmer: 1100 €
über 50 Teilnehmer: 1200 €
d Klausurfahrten bis zu 10 Teilnehmer: 600 €
bis zu 30 Teilnehmer: 800 €
über 30 Teilnehmer: 1100 €
e BuFaTa 1000 €

3.1 Anmerkungen

  • Dem Antrag muss eine Teilnehmerliste mit Unterschriften aller Teilnehmer beigefügt werden.

  • Anträge für Fahrten ins Ausland bedürfen einer Vorankündigung.

  • Verpflegung und Alkohol sind nicht förderbar.

3.1.1 Erstsemesterfahrt
  • Eine Erstsemesterfahrt soll sich gezielt an Erstsemester richten. Der Anteil an Nicht-Studienanfängern soll 30 % nicht überschreiten, sofern dies mehr als 5 Teilnehmende sind.

  • Erstsemester im Sinne dieser Ordnung sind alle Studierende, die in mindestens einem Studiengang noch nicht länger als ein Studienjahr an der RFWU Bonn eingeschrieben sind.

  • Verpflegung und Alkohol sind nicht förderbar.

3.1.2 Klausurfahrten
  • Fahrt für aktive Fachschaftsmitglieder, um gezielt an fachschafts- bezogenen Themen zu arbeiten

  • Klausurfahrten sollen regional im Umkreis zu Bonn stattfinden. (< 100 km Entfernung)

  • Verpflegung und Alkohol sind nicht förderbar.

3.1.3 Teilnahme BuFaTa
  • Teilnahme an landes-, bundes-, europa- oder weltweiten Fachschaftsversammlungen

4. Exkursionen

Insgesamt können maximal 2000 € im Jahr für Exkursionen beantragt werden.

Titel Höchstsatz
f Bildungsfahrt bis zu 20 Teilnehmer: 800 €
bis zu 50 Teilnehmer: 900 €
über 50 Teilnehmer: 1000 €
g Tagesexkursion bis zu 20 Teilnehmer: 100 €
bis zu 50 Teilnehmer: 250 €
über 50 Teilnehmer: 500 €

4.1 Anmerkungen

Dem Antrag muss zusätzlich beigefügt werden:

  • Programm der Fahrt/Exkursion

  • Teilnehmerliste mit Unterschriften aller Teilnehmer

4.2 Bildungsfahrt
  • mehrtägige Exkursion mit Fachbezug, offen für die gesamte Fachschaft

  • Verpflegung und Alkohol sind nicht förderbar.

4.3 Tagesexkursion
  • eintägige Exkursion mit Fachbezug, offen für die gesamte Fachschaft

  • Verpflegung und Alkohol sind nicht förderbar.

5. Sonstiges

Titel Höchstsatz
h Computer und Zubehör 400 € pro Jahr
i Ausrichtung BuFaTa 2000 € pro BuFaTa
j Fachschaftskleidung 200 € pro Jahr
k Fachschaftsneugründung AFsG-Sockelsatz, i.d.R. 1000 €
l Schulungen 400 € pro Jahr

5.1 Anmerkungen

5.1.1 Computer und Zubehör
  • Reparatur oder Kauf von EDV-Geräten, kein alltäglicher Bürobedarf wie Druckerpatronen
5.1.2 Ausrichtung BuFaTa
  • Ausrichtung sowie Vor- und Nachbereitung von landes-, bundes-, europa- oder weltweiten Fachschaftsversammlungen in Bonn.
5.1.3 Fachschaftsneugründung
  • Maßgeblich ist die Aufnahme in die Fachschaftenliste (Anhang Fachschaftenliste FKGO).
5.1.4 Schulungen

Fortbildende Maßnahmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Fachschaftsarbeit stehen, wie etwa Erste-Hilfe-Kurse oder Schulungen für Awarenessmaßnahmen.


Anlage III zur FKGO – Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bedeutung Erläuterung
AFsG Allgemeine Fachschaftengelder
AStA Allgemeiner Studierendenausschuss
BFsG Besondere Fachschaftengelder
BO Beitragsordnung der Studierendenschaft Regelt die Höhe und Verteilung der Semesterbeiträge
FAK Fach-Abschluss-Kombination Kombination von Studienfach und angestrebtem Abschluss
FID Fachschaften-Informationsdienst
FK Fachschaftenkonferenz
FKGO Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
FR Fachschaftenreferat
FSK Fachschaftenkollektiv
FSR Fachschaftsrat
FsS Fachschaftssatzung
FSV Fachschaftsvertretung
FSVV Fachschaftsvollversammlung
FSWO Fachschaftswahlordnung
GO Geschäftsordnung
GoSaFK Geschäftsordnungs- und Satzungsausschuss der Fachschaftenkonferenz
HauF Haushaltsausschuss der Fachschaften
HHP Haushaltsplan
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
RFWU Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
SdS Satzung der Studierendenschaft
SP Studierendenparlament
TO Tagesordnung
TOP Tagesordnungspunkt
HWVO Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung Landesgesetz, regelt die Haushalts- führung der Studierendenschaft
WPAF Wahlprüfungsausschuss der Fachschaften

Anlage Fachschaftenliste

Liste der Fachschaften der RFWU Bonn mit zugeordneten Fach-Abschluss-Kombinationen

Agrarwissenschaften

  • Agrarwissenschaften (Bachelor of Science)
  • Agrarwissenschaften (Promotion)
  • Agricultural Science and Resource-Management in the Tropics and Subtropics (Master of Science)
  • Naturschutz und Landschaftsökologie (Master of Science)
  • Nutzpflanzenwissenschaften (Master of Science)
  • Tierwissenschaften (Master of Science)

Altkatholisches Seminar

  • Alt-Katholische und Ökumenische Theologie (Master of Arts)
  • Altkatholische Theologie (Kirchl.Ex.)
  • Religionstheorie und interreligiöser Dialog (Promotion)

Anglistik, Amerikanistik und Keltologie

  • Allgemeine Sprachwissenschaft (Promotion)
  • Anglistik/Amerikanistik: Literatur- und Kulturwissenschaft (Promotion)
  • Anglistik/Amerikanistik: Sprachwissenschaft (Promotion)
  • Anglistik/Neuere Englische Literatur (Promotion)
  • Applied Linguistics (Master of Arts)
  • English Literatures and Cultures (Master of Arts)
  • English Studies (Bachelor of Arts)
  • Keltologie (Bachelor of Arts)
  • Keltologie (Promotion)
  • North American Studies (Master of Arts)

Archäologie

  • Ägyptologie (Promotion)
  • Archäologien (Bachelor of Arts)
  • Archäologische Wissenschaften (Master of Arts)
  • Christliche Archäologie (Promotion)
  • Klassische Archäologie (Promotion)
  • Vor- u. frühgeschichtliche Archäologie (Promotion)

Biologie

  • Biologie (Bachelor of Science)
  • Biologie (Promotion)
  • Mikrobiologie (Master of Science)
  • Molecular Cell Biology (Master of Science)
  • Organismic Biology, Evolutionary Biology and Palaeobiology (Master of Science)
  • Plant Sciences (Master of Science)

Chemie

  • Chemie (Bachelor of Science)
  • Chemie (Promotion)
  • Chemistry (Master of Science)

ELW

  • Agricultural and Food Economics (Master of Science)
  • Ernährungswissenschaften (Master of Science)
  • Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften (Bachelor of Science)
  • Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften (Promotion)
  • Lebensmittelchemie (Promotion)
  • Lebensmittelchemie (Staatsex.)
  • Molekulare Lebensmitteltechnologie (Master of Science)

Ethnologie / Altamerikanistik

  • Altamerikanistik und Ethnologie (Bachelor of Arts)
  • Anthropology of the Americas (Master of Arts)
  • Ethnologie unter besond.Berücks.d.Altamerikanistik (Promotion)
  • Kulturstudien zu Lateinamerika/Estudios culturales de America Latina (Master of Arts)
  • Lateinamerika- und Altamerikastudien (Bachelor of Arts)

Evangelische Theologie

  • Biblical Studies (Master of Arts)
  • Ecumenical Studies (Master of Arts)
  • Evangelische Theologie und Hermeneutik (Bachelor of Arts)
  • Evangelische Theologie (Kirchl.Ex.)
  • Evangelische Theologie (Magister Theologiae)
  • Evangelische Theologie (Master of Arts)
  • Evangelische Theologie (Promotion)
  • Extended Ecumenical Studies (Master of Arts)

GeKoSka

  • Deutsche Sprache u.ältere deutsche Literatur (Promotion)
  • German and Comparative Literature (Master of Arts)
  • Germanische Linguistik (Promotion)
  • Germanistik (Bachelor of Arts)
  • Germanistik (Master of Arts)
  • Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Komparatistik (Bachelor of Arts)
  • Komparatistik (Master of Arts)
  • Kulturwissenschaft (Promotion)
  • Neuere deutsche Literatur (Promotion)
  • Neuere Deutsche Literaturwissenschaft: Deutsch-Italienische Forschungen (Promotion)
  • Skandinavistik (Bachelor of Arts)
  • Skandinavistik (Master of Arts)
  • Skandinavistik (Promotion)
  • Vergleichende Literaturwissenschaft (Promotion)
  • Linguistik (Master of Arts)

Geodäsie

  • Geodäsie (Promotion)
  • Geodäsie und Geoinformation (Bachelor of Science)
  • Geodäsie und Geoinformation (Master of Science)
  • Geodäsie und Geoinformation (Promotion)
  • Geodetic Engineering (Master of Science)

Geographie

  • Entwicklungsforschung (Promotion)
  • Geographie (Bachelor of Arts)
  • Geographie (Bachelor of Science)
  • Geographie (Master of Science)
  • Geographie (Promotion)
  • Geography of Environmental Risks and Human Security (Master of Science)
  • Historische Geographie (Promotion)
  • Katastrophenvorsorge und Risikomanagement (Master of Disaster Preparedness and Risk Management) (Master)

Geowissenschaften

  • Geochemie/Petrologie (Master of Science)
  • Geologie (Master of Science)
  • Geologie/Paläontologie (Promotion)
  • Geowissenschaften (Bachelor of Science)
  • Geowissenschaften (Master of Science)
  • Geowissenschaften (Promotion)
  • Paläontologie (Master of Science)

Geschichte

  • Alte Geschichte (Promotion)
  • Dependency and Slavery Studies (Master of Arts)
  • Geschichte (Bachelor of Arts)
  • Geschichte (Master of Arts)
  • Geschichte (Promotion)
  • Historische Hilfswissenschaften u. Archivkunde (Promotion)
  • Mittelalterliche und neuere Geschichte (Promotion)
  • Mittelalterstudien (Master of Arts)
  • Osteuropäische Geschichte (Promotion)
  • Politisch-Historische Studien (Master)
  • Rheinische Landesgeschichte (Promotion)
  • Slavery Studies (Master of Arts)
  • Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (Promotion)

Informatik

  • Computational Life Sciences (Promotion)
  • Computer Science (Master of Science)
  • Cyber Security (Bachelor of Science)
  • Cyber Security (Master of Science)
  • Informatik (Bachelor of Science)
  • Informatik (Promotion)
  • Life Science Informatics (Master of Science)

Interkulturelle Kommunikation und Mehrsprachigkeitsforschung (IKM)

  • Sprache und Kommunikation in der globalisierten Mediengesellschaft (Bachelor of Arts)
  • Sprachliche Kommunikation (Bachelor of Arts)
  • Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (Bachelor of Arts)

Jura

  • Begleitfach Rechtswissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Deutsches Recht (Master of Laws)
  • Law and Economics (Bachelor of Laws)
  • Rechtswissenschaft (Promotion)
  • Rechtswissenschaft (Staatsex.)

Katholische Theologie

  • Katholische Theologie (Kirchl.Ex.)
  • Katholische Theologie (Promotion)
  • Katholische Theologie (Bachelor of Arts)
  • Katholische Theologie (Magister Theologiae)

Klassische und Romanische Philologie

  • Deutsch-Italienische Studien (Bachelor of Arts)
  • Deutsch-Italienische Studien (Master of Arts)
  • Deutsch-Französische Studien (Bachelor of Arts)
  • Deutsch-Französische Studien (Master of Arts)
  • Französistik (Bachelor of Arts)
  • Griechisch (LA BA Gym Ge)
  • Griechisch (LA MA Gym Ge)
  • Griechische Literatur der Antike und ihr Fortleben (Bachelor of Arts)
  • Griechische und Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben (Bachelor of Arts)
  • Griechische und Lateinische Literatur- und Kulturwissenschaft (Master of Arts)
  • Hispanistik (Bachelor of Arts)
  • Italianistik (Bachelor of Arts)
  • Klassische Philologie/Griechisch (Promotion)
  • Klassische Philologie/Latein (Promotion)
  • Latein (LA BA Gym Ge)
  • Latein (LA MA Gym Ge)
  • Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben (Bachelor of Arts)
  • Mittel- und Neulateinische Philologie (Promotion)
  • Renaissance-Studien (Master of Arts)
  • Romanische Philologie (Promotion)
  • Romanistik (Bachelor of Arts)
  • Romanistik (Master of Arts)
  • Romanistik/Französische Philologie (Promotion)
  • Romanistik/Iberoromanische Philologie (Promotion)
  • Romanistik/Italienische Philologie (Promotion)
  • Spanische Kultur und europäische Identität (Master of Arts)

Kulturanthropologie

  • Kulturanthropologie/ Empirische Kulturwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Transkulturelle Studien/Kulturanthropologie (Master of Arts)
  • Kulturanthropologie/Volkskunde (Promotion)

Kunstgeschichte

  • Europäische und Asiatische Kunstgeschichte (Master of Arts)
  • Kunstgeschichte (Bachelor of Arts)
  • Kunstgeschichte (Master of Arts)
  • Kunstgeschichte (Promotion)
  • Provenienzforschung und Geschichte des Sammelns (Master of Arts)

Lehramt

  • Agrarwissenschaft (LA BA Berufskolleg)
  • Agrarwissenschaft (LA MA Berufskolleg)
  • Bildungswissenschaften (LA BA Berufskolleg)
  • Bildungswissenschaften (LA BA Gym Ge)
  • Bildungswissenschaften (LA MA Berufskolleg)
  • Bildungswissenschaften (LA MA Gym Ge)
  • Biologie (LA BA Gym Ge)
  • Biologie (LA MA Gym Ge)
  • Chemie (LA BA Berufskolleg)
  • Chemie (LA BA Gym Ge)
  • Chemie (LA MA Gym Ge)
  • Deutsch (LA BA Berufskolleg)
  • Deutsch (LA BA Gym Ge)
  • Deutsch (LA MA Gym Ge)
  • Didaktik der deutschen Sprache und Literatur (Promotion)
  • Didaktik des Englischen (Promotion)
  • Didaktik der Geschichte (Promotion)
  • Didaktik der Naturwissenschaften (Promotion)
  • Englisch (LA BA Berufskolleg)
  • Englisch (LA BA Gym Ge)
  • Englisch (LA MA Gym Ge)
  • Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft (LA BA Berufskolleg)
  • Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft (LA MA Berufskolleg)
  • Evangelische Religionslehre (LA BA Gym Ge)
  • Evangelische Religionslehre (LA MA Gym Ge)
  • Französisch (LA BA Berufskolleg)
  • Französisch (LA BA Gym Ge)
  • Französisch (LA MA Gym Ge)
  • Geographie (LA BA Gym Ge)
  • Geographie (LA MA Gym Ge)
  • Geschichte (LA BA Gym Ge)
  • Geschichte (LA MA Gym Ge)
  • Informatik (LA BA Berufskolleg)
  • Informatik (LA BA Gym Ge)
  • Informatik (LA MA Gym Ge)
  • Italienisch (LA BA Gym Ge)
  • Italienisch (LA MA Gym Ge)
  • Katholische Religionslehre (LA BA Berufskolleg)
  • Katholische Religionslehre (LA BA Gym Ge)
  • Katholische Religionslehre (LA MA Gym Ge)
  • Lebensmitteltechnologie (Lebensmitteltechnik) (LA BA Berufskolleg)
  • Lebensmitteltechnologie (Lebensmitteltechnik) (LA MA Berufskolleg)
  • Markt und Konsum (LA BA Berufskolleg)
  • Markt und Konsum (LA MA Berufskolleg)
  • Mathematik (LA BA Berufskolleg)
  • Mathematik (LA BA Gym Ge)
  • Mathematik (LA MA Gym Ge)
  • Pflanzenwissenschaften (Pflanzenbau) (LA BA Berufskolleg)
  • Pflanzenwissenschaften (Pflanzenbau) (LA MA Berufskolleg)
  • Philosophie/Praktische Philosophie (LA BA Gym Ge)
  • Philosophie/Praktische Philosophie (LA MA Gym Ge)
  • Physik (LA BA Gym Ge)
  • Physik (LA MA Gym Ge)
  • Praktische Philosophie (LA BA Berufskolleg)
  • Spanisch (LA BA Berufskolleg)
  • Spanisch (LA BA Gym Ge)
  • Spanisch (LA MA Gym Ge)
  • Tierwissenschaften (Tierhaltung) (LA BA Berufskolleg)
  • Tierwissenschaften (Tierhaltung) (LA MA Berufskolleg)
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus (LA BA Berufskolleg)
  • Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften (LA BA Gym Ge)
  • Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften (LA MA Gym Ge)
  • Wirtschaftslehre/ Politik (LA BA Berufskolleg)

Mathematik

  • Mathematics (Master of Science)
  • Mathematik (Bachelor of Science)
  • Mathematik (Promotion)

Medienwissenschaft

  • Medienwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Medienwissenschaft (Master of Arts)
  • Medienwissenschaft (Promotion)

Medizin

  • Epidemiologie (Doctor of Philosophy)
  • Epidemiologie (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Experimentelle Medizin (Doctor of Philosophy)
  • Experimentelle Medizin (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Global Health - Risk Management and Hygiene Policies (Master)
  • Hebammenwissenschaft (Bachelor of Science)
  • Humangenetik (Doctor of Philosophy)
  • Humangenetik (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Immun- und Infektionswissenschaften (Doctor of Philosophy)
  • Klinische Forschung, Versorgungsforschung, Populationsforschung und Datenwissenschaften (Doctor of Philosophy)
  • Klinische Immunologie (Doctor of Philosophy)
  • Klinische Infektiologie (Doctor of Philosophy)
  • Medical Immunosciences and Infection (Master of Science)
  • Medizin (Promotion)
  • Medizin (Staatsex.)
  • Medizinische Biometrie (Doctor of Philosophy)
  • Medizinische Psychologie (Doctor of Philosophy)
  • Medizinische Psychologie (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Medizinische Soziologie (Doctor of Philosophy)
  • Medizinische Soziologie (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Public Health (Doctor of Philosophy)
  • Translationale Medizin (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Versorgungsforschung (Doctor of Philosophy)

Meteorologie und Geophysik

  • Geophysik (Promotion)
  • Meteorologie (Bachelor of Science)
  • Meteorologie und Geophysik (Bachelor of Science)
  • Meteorologie (Promotion)
  • Physics of the Earth and Atmosphere (Master of Science)

Molekulare Biomedizin

  • Biochemistry (Master of Science)
  • Immunobiology: from molecules to integrative systems (Master of Science)
  • Molekulare Biomedizin (Bachelor of Science)
  • Molekulare Biomedizin (Promotion)

Musikwissenschaften/Sound Studies

  • Musik- und Klangkulturen der Moderne (Master of Arts)
  • Musikwissenschaft/Sound Studies (Bachelor of Arts)
  • Musikwissenschaft (Promotion)

Neuroscience

  • Neurosciences (Master of Science)
  • Neurowissenschaften (Doctor of Philosophy)
  • Neurowissenschaften (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Neurowissenschaften (Promotion)

OrientAsia

  • Arabisch (Bachelor of Arts)
  • Arabistik (Promotion)
  • Asienwissenschaften (Bachelor of Arts)
  • Asienwissenschaften (Master of Arts)
  • Asiatische und Islamische Kunstgeschichte (Bachelor of Arts)
  • Bengalisch (Bachelor of Arts)
  • Chinesisch (Bachelor of Arts)
  • Hindi (Bachelor of Arts)
  • Indologie (Bachelor of Arts)
  • Indologie (Promotion)
  • Indonesisch (Bachelor of Arts)
  • Islamwissenschaft (Promotion)
  • Japanisch (Bachelor of Arts)
  • Japanologie (Promotion)
  • Koreanisch (Bachelor of Arts)
  • Mongolisch (Bachelor of Arts)
  • Mongolistik (Bachelor of Arts)
  • Mongolistik (Promotion)
  • Orientalische Kunstgeschichte (Promotion)
  • Ostasiatische Geschichte (Promotion)
  • Persisch (Bachelor of Arts)
  • Sinologie (Promotion)
  • Regionalwissenschaft Südostasien (Promotion)
  • Südasienwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Südasienwissenschaft (Promotion)
  • Südostasienwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Südostasienwissenschaft (Promotion)
  • Tibetisch (Bachelor of Arts)
  • Tibetologie (Bachelor of Arts)
  • Tibetologie (Promotion)
  • Transnational European and East Asian Culture and History (Master of Arts)
  • Türkisch (Bachelor of Arts)
  • Übersetzungswissenschaft (Promotion)
  • Vergleichende Religionswissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Vergleichende Religionswissenschaft (Promotion)
  • Vietnamesisch (Bachelor of Arts)

Pharmazie

  • Arzneimittelforschung (Drug Research) (Master of Science)
  • Arzneimitteltherapiesicherheit (Master)
  • Arzneimittelwissenschaften (Promotion)
  • Drug Regulatory Affairs (Master)
  • Pharmazie (Promotion)
  • Pharmazie (Staatsex.)

Philosophie

  • Interreligiöse Studien - Philosophie der Religionen (Master of Arts)
  • Philosophie (Bachelor of Arts)
  • Philosophie (Master of Arts)
  • Philosophie (Promotion)

Physik/Astronomie

  • Astronomie/Astrophysik (Promotion)
  • Astrophysik (Master of Science)
  • Physik (Bachelor of Science)
  • Physik (Master of Science)
  • Physik (Promotion)

Politik & Soziologie

  • Politik und Gesellschaft (Bachelor of Arts)
  • Politikwissenschaft (Master of Arts)
  • Politische Wissenschaft (Promotion)
  • Strategy and International Security (Master of Arts)
  • Soziologie (Master of Arts)
  • Soziologie (Promotion)

Psychologie

  • Erziehungswissenschaft (Promotion)
  • Psychologie (Bachelor of Arts)
  • Psychologie (Bachelor of Science)
  • Psychologie (Master of Science)
  • Psychologie (Promotion)
  • Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master of Science)
  • Rechtspsychologie (Master)
  • Rechtspsychologie: Schwerpunkt Begutachtung im Straf- und Zivilverfahren (Master)
  • Rechtspsychologie: Schwerpunkt Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug (Master)

VWL

  • Economics (Master of Science)
  • Volkswirtschaftslehre (Bachelor of Science)
  • Volkswirtschaftslehre (Promotion)
  • Wirtschaftswissenschaften (Bachelor of Arts)

Zahnmedizin

  • Zahnmedizin (Doctor of Philosophy)
  • Zahnmedizin (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Zahnmedizin (Promotion)
  • Zahnmedizin (Staatsex.)

Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz (FKGO)
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 1. Juni 2015
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 1. Juni 2015
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2015/AKUT-Extra__FKGO.pdf
Titel Anlage „Fachschaftenliste“ zur FKGO
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 9. Februar 2015
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 11. März 2015
Publikationsorgan
Publikationsdatum
URL https://www.asta-bonn.de/w/images/9/93/Fachschaftenliste-beschlossen-20150209.pdf
Titel 1. Änderungsordnung der FKGO
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 29. Juni 2015
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 1. Juli 2015
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2015/AK_Ex_%C3%84o-FKGO.pdf (Lesefassung)
Titel Liste der Fachschaften der RFWU Bonn mit zugeordneten Studiengängen
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 2. Dezember 2015
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2015/AK_Ex_Fachschaftenliste.pdf
Titel Liste der Fachschaften der RFWU Bonn mit zugeordneten Studiengängen
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 26. Oktober 2015
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 18. November 2015
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 14. Dezember 2015
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2015/AK_Ex_Fachschaftenliste_2.pdf
Titel 2. Änderungsordnung der FKGO
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 14. November 2016
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 16. November 2016
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 16. November 2016
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2016/akut_extra_2016-15.pdf (Lesefassung)
Titel Anlage „Fachschaftenliste“ zur FKGO
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 6. Februar 2017
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 7. Februar 2017
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 14. Februar 2017
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2017/akut_extra_2017-4.pdf (Lesefassung)
Titel Anlage „Fachschaftenliste“ zur FKGO
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 6. August 2018
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 7. November 2018
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 13. November 2018
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2018/akut_extra_2018-11.pdf (Lesefassung)
Titel Anlage „Fachschaftenliste“ zur FKGO
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 9. Dezember 2019
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 22. Januar 2020
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 29. April 2020
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2020/akut_extra_2020-5.pdf (Lesefassung)
Titel Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz (FKGO)
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 4. Mai 2020
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 18. Juni 2020
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2020/vsbonn_bekanntmachung_2020-12.pdf (Lesefassung)
Titel Erste Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 16. November 2020
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 17. November 2020
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2020/vsbonn_bekanntmachung_2020-33.pdf (Lesefassung)
Titel Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 22. Februar 2021
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 4. März 2021
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-15.pdf (Lesefassung)
Titel Liste der Fachschaften der RFWU Bonn mit zugeordneten Studiengängen
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 8. März 2021
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 28. April 2021
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 9. Mai 2021
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-21.pdf (Lesefassung)
Titel Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 12. Juli 2021
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 19. Juli 2021
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-42.pdf (Lesefassung)
Titel Vierte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 27. September 2021
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 2. Oktober 2021
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-52.pdf (Lesefassung)
Titel Fünfte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 15. November 2021
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 17. November 2021
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-62.pdf (Lesefassung)
Titel Sechste Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 17. Januar 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 21. Januar 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-05.pdf (Lesefassung)
Titel Siebte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 7. März 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 15. März 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-21.pdf (Lesefassung)
Titel Achte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 11. April 2022
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 20. April 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 21. April 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-26.pdf (Lesefassung)
Titel Neunte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 20. Juni 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 26. Juni 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-48.pdf (Lesefassung)
Titel Zehnte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 17. Oktober 2022
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 19. Oktober 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 24. Oktober 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-65.pdf (Lesefassung)
Titel Elfte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 30. Januar 2023
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 31. Januar 2023
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-05.pdf (Lesefassung)
Titel Zwölfte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz (FKGO)
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 24. April 2023
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 3. Mai 2023
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 4. Mai 2023
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-26.pdf (Lesefassung)
Titel Dreizehnte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 16. Oktober 2023
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 23. Oktober 2023
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-72.pdf (Lesefassung)
Titel Vierzehnte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 30. Oktober 2023
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 22. November 2023
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 4. Dezember 2023
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-78.pdf (Lesefassung)
Titel Fünfzehnte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 18. Dezember 2023
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 19. Dezember 2023
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-90.pdf (Lesefassung)
Titel Sechzehnte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz
Beschlussorgan Fachschaftenkonferenz
Beschlussdatum 2. Dezember 2024
Bestätigungsorgan Studierendenparlament
Bestätigungsdatum 11. Dezember 2024
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 15. Dezember 2024
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2024/vsbonn_bekanntmachung_2024-84.pdf (Lesefassung)