Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Richtlinie zur Zuordnung der Sportarten der Obleuteversammlung (RZSO)

Fassung vom 6. Dezember 2023 (?)

Inhaltsverzeichnis

      1. § 1 Begriffsbestimmungen
      2. § 2 Sportbereiche und Zuordnung
      3. § 3 Vertretungsregelungen der Obleute
      4. § 4 Änderung und Inkrafttreten

Die Obleuteversammlung (OV) des Hochschulsports der RFWU Bonn gibt sich gemäß §35c Absatz 4 Satzung der Studierendenschaft (SdS) die folgende Richtlinie.

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Sportkurse oder Kurse im Sinne dieser Richtlinie sind alle im Buchungssystem des Hochschulsports aufgeführten Sportkurse. Ausgenommen sind nicht regelmäßig stattfindende Workshops.

(2) Sportarten im Sinne dieser Richtlinie sind eine Zusammenfassung von Sportkursen. Dabei werden insbesondere Kurse des Leistungs- und Breitensports, sowie Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene zu einer Sportart zusammen gefasst.

(3) Bereiche im Sinne dieser Richtlinie sind eine Zusammenfassung von ähnlichen Sportarten.

§ 2 Sportbereiche und Zuordnung

(1) Verschiedene Sportarten werden zu folgenden Bereichen zusammengefasst:

  1. Ball-, Mannschafts- und Rückschlagsport
  2. Budo- und Kampfsport
  3. Fitness-, Gesundheits- und Kraftsport
  4. Tänze
  5. Turnen und Klettern
  6. Wassersport
  7. Sonstiges

(2) Jede Sportart wird einer dieser Bereiche zugeordnet. Die Zuordnung nimmt das Sportreferat vor und informiert die OV darüber. Wenn eine betroffene Sportart oder ein Obmensch Einspruch gegen eine Zuordnung erhebt, kann die OV eine andere Zuordnung beschließen.

(3) Die Zuordnung ist auf der Website des Referats zu veröffentlichen.

§ 3 Vertretungsregelungen der Obleute

(1) Ist für eine Sportart kein Obmensch gewählt, so kann eine Vertretung durch einen anderen Obmenschen einer Sportart im selben Bereich stattfinden.

(2) Ist für einen ganzen Bereich kein Obmensch gewählt oder ist keiner der gewählten Obmenschen bereit die Vertretung zu übernehmen, so kann das Referat oder der Vorsitz der OV die Vertretung übernehmen.

§ 4 Änderung und Inkrafttreten

(1) Diese Richtlinie kann auf Beschluss der OV geändert werden.

(2) Dieser Beschluss bedarf der Beratung in drei Lesungen in mindestens zwei Sitzungen. Er muss in dritter Lesung von 2/3 der anwesenden OV-Mitglieder gefasst werden.

(3) Diese Richtlinie sowie Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Veröffentlichunsorgan der Studierendenschaft in Kraft.


Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Richtlinie zur Zuordnung der Sportarten der Obleuteversammlung (RZSO)
Beschlussorgan Obleuteversammlung
Beschlussdatum 15. November 2023
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 6. Dezember 2023
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-81.pdf (Lesefassung)