Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Physik/Astronomie

Fassung vom 12. Juli 2022 (?)

Inhaltsverzeichnis

  1. Präambel
  2. I Einladung zur Sitzung
      1. § 1 Grundsätze
      2. § 2 Aufstellung der Tagesordnung
  3. II Verlauf der Sitzung
      1. § 3 Eröffnung der Sitzung, Sitzungsleitung und Beschlussfähigkeit
      2. § 4 Öffentlichkeit der Sitzung
      3. § 5 Genehmigung der Tagesordnung
      4. § 6 Rede- und Antragsrecht
      5. § 7 Abstimmungen
  4. III Rechte und Pflichten der Sitzungsleitung
      1. § 8 Leitung der Sitzung
      2. § 9 Ermessensentscheidung
      3. § 10 Ordnungsmaßnahmen
  5. IV Anträge
      1. § 11 (weggefallen)
      2. § 12 Anträge zur Geschäftsordnung
  6. V Protokoll und Ausfertigung von Beschlüssen
      1. § 13 Inhalt des Protokolls
      2. § 14 Ausfertigung und Genehmigung des Protokolls
      3. § 14a Ausfertigung von Beschlüssen
  7. VI Arbeitskreise
      1. § 15 Arbeitskreise
  8. VII Schlussbestimmungen
      1. § 16 Änderung der Geschäftsordnung
      2. § 17 Inkrafttreten und Gültigkeit

Präambel

Diese Geschäftsordnung gilt für die Sitzungen des Fachschaftsrats der Fachschaft Physik/Astronomie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Die in dieser Satzung verwendeten Personenbezeichnungen gelten für alle Menschen unabhängig ihres Geschlechts in gleicher Weise.

I Einladung zur Sitzung

§ 1 Grundsätze

(1) Innerhalb der Vorlesungszeit findet die Sitzung jeden Dienstag um 18:30 Uhr statt. Hiervon ausgenommen sind Termine während der vorlesungsfreien Zeit1. Für diese Sitzungen ist keine gesonderte Einladung erforderlich.

  1. Darüber hinaus tritt der FSR zusammen

    1. auf eigenen Beschluss,
    2. auf Beschluss der FSV,
    3. auf Verlangen der Finanzreferentin,
    4. auf Beschluss des FSR-Vorstandes. (Vgl. §22 Abs. 1 Satzung der Fachschaft Physik/Astronomie (FSSzg)). Für außerordentliche Sitzung nach den Nummern 1 bis 4 gilt eine verkürzte Ladungsfrist von mindestens 3 Tagen. Die Mitglieder der Fachschaft werden durch öffentlichen Aushang und auf dem Webauftritt der Fachschaft im Internet informiert. Die Mitglieder des FSR sind darüber hinaus per E-Mail einzuladen.
  2. Die Sitzung findet in den Räumlichkeiten der Fachschaft statt. Der FSR-Vorstand kann auch einen anderen Sitzungsort festlegen und hat diese Entscheidung mindestens 24 Stunden vor der Sitzung der Fachschaft durch öffentlichen Aushang bekanntzugeben.

  3. In begründeten Fällen kann der Sitzungsort zu Beginn der Sitzung geändert werden. In diesem Fall ist der neue Sitzungsort sowohl in den Örtlichkeiten der Fachschaft, als auch gegebenenfalls in dem zuvor bestimmten Sitzungsraum, durch öffentlichen Aushang bekanntzugeben.

  4. Die Sitzungstermine in der vorlesungsfreien Zeit werden durch den FSR bestimmt und bekannt gegeben. Hierbei ist die Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen zu wahren.

(6) Auf Beschluss des FSR können Sitzungtermine gemäß §1 Abs. 1 ausfallen.

§ 2 Aufstellung der Tagesordnung

  1. Die vorläufige Tagesordnung wird vor Beginn der Sitzung entweder im Fachschaftsraum oder über ein öffentlich zugängliches digitales Medium der Fachschaft bekannt gegeben. Jedes antragsberechtigte Mitglied ist berechtigt Vorschläge zur Tagesordnung hinzuzufügen.

  2. Eigenständige Tagesordnungspunkte müssen spätestens einen Tag vor Sitzungsbeginn an den FSR-Vorstand kommuniziert werden. Eine Aufnahme auf die Tagesordnung ist danach nur noch nach Rücksprache mit dem FSR-Vorstand durch einen entsprechenden Ermessensentscheid möglich.

  3. Weitere Punkte unter dem Tagesordnungspunkt Sonstige können bis zum Ende der Sitzung eingebracht werden.

(4) Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung sind als eigener Tagesordnungspunkt zu behandeln und müssen vor Sitzungsbeginn mit Antragstext vorliegen.

(5) Anträge zu Finanzthemen (Finanzanträge) über einem Wert von 50,00 müssen dem FSR-Vorstand mindestens einen Tag vor Sitzungsbeginn kommuniziert werden und als eigener Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt werden.

II Verlauf der Sitzung

§ 3 Eröffnung der Sitzung, Sitzungsleitung und Beschlussfähigkeit

  1. Vor Beginn der Sitzung ist ein Schriftführer zu bestimmen.

  2. Zu Beginn der Sitzung wird die Sitzungsleitung gemäß §8 festgestellt.

  3. Die Sitzungsleitung erklärt die Sitzung für eröffnet und prüft die Beschlussfähigkeit.

  4. Der FSR ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei FSR-Mitglieder anwesend sind (vgl. §23 Abs. 3 FSSzg).

  5. Bei Beschlussunfähigkeit ist die Sitzung sofort zu schließen und alle noch nicht behandelten Anträge gelten als vertagt. Nach spätestens 14 Tagen muss eine Sitzung mit den verschobenen Tagesordnungspunkten einberufen werden. Die normalen Ladungsfristen von 7 Tagen sind zu wahren. Die Einladung hat ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Sitzung unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder für die verschobenen Tagesordnungspunkte beschlussfähig ist.

§ 4 Öffentlichkeit der Sitzung

  1. Die FSR-Sitzung ist öffentlich sofern nicht anders bestimmt.

  2. Der FSR behält sich das Recht vor Personalfragen auf Beschluss der Sitzungsleitung nicht-öffentlich und/oder unter Ausschluss der Betroffenen zu diskutieren.

  3. Der FSR-Vorstand und die Sitzungsleitung können einzelne Tagesordnungspunkte vorab oder zu Beginn der Sitzung als nicht-öffentlich festlegen. Sie kann hierfür anwesende Personen die nicht der Fachschaft oder den Lehramtsstudiengängen Physik angehören für diesen Tagesordnungspunkt von der Sitzung ausschließen.

§ 5 Genehmigung der Tagesordnung

  1. Die Tagesordnung bedarf keiner Genehmigung.

  2. Für Vorschläge zur Änderung der Tagesordnung gelten die Regelungen nach §2 Abs. 2 bis 4.

§ 6 Rede- und Antragsrecht

(1) Rederecht haben alle Anwesenden.

(2) Antragsrecht haben alle Mitglieder der Fachschaft nach §1 Abs. 1 FSSzg sowie Studierende der Lehramtsstudiengänge Physik (vgl. §23 Abs. 1 FSSzg).

(3) Die Sitzungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldung oder nach eigenem Ermessen bei direkten Gegenfragen oder Gegenreden. Im Allgemeinen muss das Wort jedoch nicht erteilt werden, solange die Sitzungsleitung den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung nicht beeinträchtigt sieht.

§ 7 Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt ist jeder antragsberechtigte Anwesende. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

  2. Die Abstimmung erfolgt offen durch Handzeichen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

  3. Personalwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen.

  4. Sofern nichts anderes durch die FSSzg oder diese Geschäftsordnung bestimmt ist, ist für Beschlüsse die einfache Mehrheit erforderlich. Die einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die Zahl der Nein-Stimmen übersteigt und zudem Ja- und Nein-Stimmen zusammen mindestens 1/3 der insgesamt abgegebenen Stimmen ausmachen.

  5. Bei Stimmgleichheit und einer Enthaltungen von mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder (Enthaltungsmehrheit) kann über den Antrag erneut abgestimmt werden. Sollte wieder Stimmgleichheit oder Enthaltungsmehrheit herrschen ist der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt.
    Sollte es keine zweite Abstimmung in der Sitzung geben, so ist die Abstimmung automatisch auf die folgende Sitzung verschoben.

III Rechte und Pflichten der Sitzungsleitung

§ 8 Leitung der Sitzung

  1. Ein Mitglied des FSR-Vorstands leitet die Sitzung des FSR nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung. Er sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung.

  2. Sollten sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter nicht anwesend sein, kann jedes anwesende antragsberechtigte Mitglied als Sitzungsleitung vorgeschlagen werden. Dies ist als Antrag zur Geschäftsordnung nach §12 Abs. 4 (15) zu behandeln.

  3. Die Sitzungsleitung übt ihr Amt unparteiisch aus.

  4. Die Sitzungsleitung hat die Pflicht, Anträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, abzuweisen. Dies ist eine Entscheidung gemäß §9.

§ 9 Ermessensentscheidung

  1. Die Sitzungsleitung legt diese Geschäftsordnung nach eigenem Ermessen aus.

  2. Gegen eine Ermessensentscheidung der Sitzungsleitung kann ein stimmberechtigtes Mitglied Einspruch einlegen. Der Einspruch hat unverzüglich zu erfolgen und ist wie ein Antrag zur Geschäftsordnung zu behandeln.

§ 10 Ordnungsmaßnahmen

  1. Die Sitzungsleitung kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache rufen.

  2. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen worden und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so entzieht die Sitzungsleitung ihm das Wort.

  3. Die Sitzungsleitung kann Anwesende, die die Ordnung stören, zur Ordnung rufen.

  4. Wurde eine Person während einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eins dritten Rufes hingewiesen, so schließt die Sitzungsleitung sie von der Sitzung aus.

IV Anträge

§ 11 (weggefallen)

§ 12 Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Anträge zur Geschäftsordnung können von antragsberechtigten Anwesenden gestellt werden. Eine Wortmeldung für einen Antrag zur Geschäftsordnung ist als solche kenntlich zu machen. Dies geschieht durch das Heben beider Arme. Derartige Anträge müssen sofort behandelt werden. Der aktuelle Redebeitrag wird dadurch jedoch nicht unterbrochen.

  2. Es ist nur eine Für-Rede durch die antragstellende Person und eine Gegenrede erlaubt, dabei ist eine inhaltliche einer formellen Gegenrede vorzuziehen. Eine Diskussion von Anträgen zur Geschäftsordnung findet nicht statt.

  3. Gibt es keine Gegenrede zu einem Antrag zur Geschäftsordnung, gilt dieser als angenommen. Gibt es eine Gegenrede, so ist nach dieser unverzüglich über den Antrag zur Geschäftsordnung abzustimmen.

  4. Anträge zur Geschäftsordnung sind:

    (1) erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit

    (2) Unterbrechung der Sitzung mit expliziter Zeitangabe

    (3) Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes in einen anderen Tagesordnungspunkt

    (4) Begrenzung der Redezeit

    (5) Schluss der Rednerliste

    (6) Wiedereröffnung der Rednerliste

    (7) geschlossene Sitzung jeweils nur für einen TO-Punkt

    (8) Zulassung Einzelner zu geschlossener Sitzung

    (9) Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung

    (10) Anzweiflung einer Abstimmung

    (11) Nichtbefassung

    (12) Vertagung auf die nächste Sitzung

    (13) Vertagung in einen Arbeitskreis gemäß §15

    (14) Geheime Abstimmung

    (15) Neuwahl der Sitzungsleitung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidaten

    (16) Einholen eines Meinungsbildes

    (17) Verfahrensvorschlag

  5. Anträge zur Geschäftsordnung werden mit einfacher Mehrheit beschlossen, sofern nicht anders bestimmt.

(6) Anträge gemäß Abs. 4 Punkte 1, 10, 14 und 16 werden ohne Gegenrede und Abstimmung automatisch angenommen.

  1. Die Anträge gemäß Abs. 4 (6), (8), (9) und (11) - (13) bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Anwesenden.

V Protokoll und Ausfertigung von Beschlüssen

§ 13 Inhalt des Protokolls

  1. Das Protokoll hat die Form eines Ergebnisprotokolls

  2. Das Protokoll muss die wesentlichen Diskussionsinhalte und Ergebnisse der Sitzung so wiedergeben, dass auch Personen, die nicht auf der Sitzung anwesend waren, diese nachvollziehen können.

  3. Das Protokoll enthält insbesondere:

    (1) die Namen aller anwesenden Mitglieder der FS sowie die Namen aller Gäste,

    (2) die Tagesordnung,

    (3) Änderungen zum zu genehmigende Protokoll,

    (4) das Abstimmungsergebnis der Genehmigung des Protokolls,

    (5) die gestellten Sachanträge,

    (6) die Abstimmungsergebnisse zu den Sachanträgen,

    (7) Entscheidungen auf Grund von Anträgen zur Geschäftsordnung,

    (8) wesentliche Punkte der Debatten,

    (9) Äußerungen, von denen ein stimmberechtigtes Mitglied unverzüglich die Aufnahme ins Protokoll verlangt und

    (10) bei Wahlen die Namen aller Kandidatinnen und die Ergebnisse der Wahl.

  4. Inhalte nach Abs. 3 (3) und (5) können, sofern sie schriftlich vorliegen, auch als Anlage an das Protokoll angehängt werden.

§ 14 Ausfertigung und Genehmigung des Protokolls

  1. Für die Ausfertigung des Protokolls auf deutscher und englischer Sprache sind die Sitzungsleitung und der jeweilige Schriftführer verantwortlich. Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

  2. Das Protokoll wird auf der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung gestellt.

  3. Das Protokoll ist zeitnah nach Beschluss auf der Webpräsenz des FSR mindestens hochschulöffentlich zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist das unterschriebene Original im Fachschaftsraum für jeden einsehbar aufzubewahren. Das Protokoll ist den Mitgliedern der Fachschaft mindestens 10 Jahre zugänglich zu machen.

§ 14a Ausfertigung von Beschlüssen

  1. Für die Ausfertigung von Beschlüssen des FSRs ist der Vorstand verantwortlich.

  2. Über das Fertigstellen des Beschlusses ist der FSR zu unterrichten.

VI Arbeitskreise

§ 15 Arbeitskreise

  1. Über die Einrichtung von Arbeitskreisen entscheidet der FSR. Der FSR kann von der FSV oder der FSVV angewiesen werden, zu einem bestimmten Thema einen Arbeitskreis zu bilden. Das Anweisende Gremium kann Vorschläge für Mitglieder machen.

  2. Arbeitskreise sind dem FSR berichtspflichtig.

  3. Arbeitskreise, die auf Weisung der FSV oder der FSVV zu Stande gekommen sind, sind auch dem jeweiligen Gremium berichtspflichtig.

VII Schlussbestimmungen

§ 16 Änderung der Geschäftsordnung

  1. Als eine Änderung der Geschäftsordnung ist sowohl eine Änderung des Wortlautes, als auch eine Ergänzung oder Aufhebung ihrer Bestimmungen anzusehen.

(2) Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung sind auf mindestens zwei getrennten Sitzungen zu behandeln. Auf der ersten Sitzung ist der Antragstext bekannt zu geben.

  1. Die Geschäftsordnung kann nur auf Beschluss des FSR mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern geändert werden (vgl. §3 Abs. 4 FSSzg).

  2. Die Geschäftsordnung in ihrer aktuellen Form ist im Fachschaftsraum aufzubewahren.

§ 17 Inkrafttreten und Gültigkeit

  1. Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Bekanntmachungsplattform der Studierendenschaft in Kraft.

  2. Diese Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine neue, von dem FSR in freier Entscheidung beschlossene Geschäftsordnung in Kraft tritt.

  3. Die in Kraft getretene Geschäftsordnung ist der Fachschaft unverzüglich durch ortsüblichen Aushang und an geeigneter Stelle im Internet zugänglich zu machen.


  1. Nach dem akademischen Kalender der Uni Bonn https://www.uni-bonn.de/de/studium/organisation-des-studiums/semestertermine


Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussorgan Fachschaftsrat Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussdatum 02. Februar 2016
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 21. Dezember 2016
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2016/akut_extra_2016-18.pdf
Titel Erste Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates der Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussorgan Fachschaftsrat Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussdatum 1. Dezember 2020
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 4. Dezember 2020
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2020/vsbonn_bekanntmachung_2020-37.pdf
Titel Korrektur zur „Ersten Ordnung zur Änderung derGeschäftsordnung des Fachschaftsrates der FachschaftPhysik/Astronomie“
Beschlussorgan Fachschaftsrat Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussdatum 9. Februar 2021
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 4. März 2021
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-16.pdf
Titel Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussorgan Fachschaftsrat Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussdatum 24. Mai 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 13. Juni 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-41.pdf
Titel Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussorgan Fachschaftsrat Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussdatum 24. Mai 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 13. Juni 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-42.pdf
Titel Vierte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussorgan Fachschaftsrat Fachschaft Physik/Astronomie
Beschlussdatum 21. Juni 2022
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 12. Juli 2022
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2022/vsbonn_bekanntmachung_2022-54.pdf