Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.

Geschäftsordnung der Fachschaft Philosophie

Fassung vom 9. Dezember 2023 (?)

Inhaltsverzeichnis

      1. § 1 Sitzungstermine
      2. § 2 Aufgabenverteilung
      3. § 3 Abstimmungen
      4. § 4 Protokoll
      5. § 5 Sprache
      6. § 6 Anträge zur Geschäftsordnung
      7. § 7 Änderung der Geschäftsordnung
      8. § 8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung gilt für Sitzungen des Fachschaftsrats der Fachschaft Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

§ 1 Sitzungstermine

(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrats (FSR) finden während der Vorlesungszeit wöchentlich, während der vorlesungsfreien Zeit nach Absprache statt. Abweichungen hiervon kann der FSR beschließen.

(2) Die Sitzungstermine sind elektronisch bekannt zu machen, bspw. auf der Fachschaftswebseite.

(3) Zu den Sitzungen soll mindestens sieben Tage vor Beginn der Sitzung elektronisch eingeladen werden. Die Einladung enthält mindestens den Sitzungsbeginn, den Sitzungsort und den Vorschlag für eine Tagesordnung. Wenn ein regelmäßiger Termin bekannt gemacht wurde, so ist eine Sondereinladung zu den einzelnen Sitzungen im Voraus nicht vonnöten.

(4) Sitzungen können auf Beschluss digital oder in hybrider Form stattfinden. Hierauf ist in der Sitzungseinladung hinzuweisen.

§ 2 Aufgabenverteilung

(1) Der*Die Vorsitzende des FSR leitet Sitzungen des FSR.

(2) Bei gemeinsamen Sitzungen mit der Fachschaftsvertretung (FSV) leitet der*die Vorsitzende der FSV die Sitzung und bei seiner*ihrer Abwesenheit zunächst die eigene Stellvertretung, bei deren Abwesenheit der*die Vorsitzende des FSR und bei deren Abwesenheit der*die stellvertretende FSR-Vorsitzende.

(3) Ist bei FSR-Sitzungen der*die Vorsitzende sowie Stellvertretung, bei gemeinsamen Sitzungen von FSV und FSR der*die FSV-Vorsitzende sowie FSR-Sprecher*in und ihre jeweiligen Stellvertreter*innen abwesend, kann ein Mitglied fünfzehn Minuten nach geplantem Sitzungsbeginn die Sitzung eröffnen; danach wählen die anwesenden Mitglieder des tagenden Gremiums bzw. der tagenden Gremien mit relativer Mehrheit eine sitzungsleitende Person.

(4) Es ist den zur Sitzungsleitung nach § 2 Abs. 1-3 bestimmten Personen gestattet, die Sitzungsleitung zu delegieren; § 2 Abs. 4 findet dann nur Anwendung, wenn die vorgesehene und auch die vertretende Sitzungsleitung abwesend sind.

(5) Zu Beginn der Sitzung wird eine Protokollführung bestimmt. Kann keine Einigung erzielt werden, bestimmt die Sitzungsleitung eine Protokollführung.

§ 3 Abstimmungen

(1) Abgestimmt wird mit Ja, Nein, oder Enthaltung.

(2) Die Sitzungsleitung stellt die Fragen so zur Abstimmung, als dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können.

(3) Abgestimmt wird mit Handzeichen. Auf Verlangen eines Mitglieds findet eine geheime Abstimmung statt. Auf Verlangen eines Gremienmitglieds findet eine namentliche Abstimmung statt. Sind zu demselben Antrag geheime und namentliche Abstimmung verlangt worden, entscheidet das jeweilige Gremium mit einfacher Mehrheit über das Abstimmungsverfahren. Bei Stimmgleichheit geht die namentliche Abstimmung der geheimen Abstimmung vor.

(4) Personalwahlen sind auf Antrag immer geheime Wahlen, eine Gegenrede oder Antrag auf namentliche Abstimmung ist hier nicht möglich.

(5) Bei digitalen Sitzungen sind geheime Abstimmungen nicht möglich. Bei Antrag auf geheime Abstimmung gilt das Gremium für diese als nicht beschlussfähig.

(6) Bei digitalen Sitzungen kann ein Mitglied einen Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes auf eine Präsenzsitzung stellen; ein Einspruch ist nicht möglich.

§ 4 Protokoll

(1) Es wird ein Verlaufsprotokoll geführt, aus dem der grobe Verlauf der Diskussion sowie die Ergebnisse ersichtlich sein sollen.

(2) Das Protokoll besteht nur aus einem öffentlichen Teil und wird elektronisch an alle Mitglieder des tagenden Gremiums oder der Gremien verschickt.

(3) Während der Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu führen.

(4) Das Protokoll wird auf der folgenden Sitzung genehmigt. Bei Änderungen muss das Protokoll neu versandt werden.

§ 5 Sprache

(1) Sitzungssprache ist Deutsch.

(2) Es ist möglich, auf Verlangen einer anwesenden Person mit Rederecht hin, eine Sitzung auf Englisch abzuhalten. Eine Gegenrede ist zu einem solchen Antrag nicht möglich.

(3) Das Sitzungsprotokoll wird auf Deutsch verfasst.

(4) Auf Verlangen eines Mitglieds hin, wird das Protokoll zusätzlich auf Englisch verfasst.

§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Anträge zur GO sind insbesondere

  1. der Antrag auf Aussetzung eines Tagesordnungspunkt; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt auf einer kommenden Sitzung wieder aufgenommen werden kann. Die Wiederaufnahme muss auf der Einladung zur Sitzung kenntlich gemacht werden;
  2. der Antrag auf Vertagung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung gesetzt wird;
  3. der Antrag auf Nichtbefassung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt nicht erörtert wird;
  4. der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung; seine Annahme hat die sofortige Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes oder -unterpunktes zur Folge;
  5. der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung nach vorheriger Verlesung der Redeliste;
  6. der Antrag auf Schluss der Redeliste nach vorheriger Verlesung der Redeliste und Ergänzung um weitere Wortmeldungen;
  7. der Antrag auf Beschränkung der Redezeit;
  8. der Antrag auf zeitliche Begrenzung der Debatte zu einem oder allen in einer Sitzung noch anstehenden Tagesordnungspunkte(s);
  9. der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung;
  10. der Antrag auf Beendigung der Sitzung;
  11. der Antrag auf Teilung eines Antrags in zwei oder mehrere Anträge;
  12. der Antrag auf erneute Auszählung einer Abstimmung; diesem Antrag muss auf Verlangen eines Mitglieds stattgegeben werden. Wird nach zweimaliger Auszählung kein eindeutiges Abstimmungsergebnis festgestellt, so findet die Auszählung durch namentlichen Aufruf der Anwesenden durch die Sitzungsleitung statt. Bei einer erneuten Auszählung dürfen nur die Stimmen der Personen berücksichtigt werden, die an der vorhergehenden Abstimmung teilgenommen haben.

(2) Zu einer Meldung zur Geschäftsordnung erteilt die Sitzungsleitung das Wort unmittelbar und außerhalb der Redeliste; ein laufender Redebeitrag darf nicht unterbrochen werden. Meldungen zur GO werden durch ein entsprechendes Handzeichen (Erheben beider Hände) angezeigt.

(3) Erhebt sich zu einem GO-Antrag kein Widerspruch, so gilt er als angenommen; andernfalls ist der Antrag nach Anhörung einer Gegenrede abzustimmen.

§ 7 Änderung der Geschäftsordnung

(1) Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des FSR geändert werden.

§ 8 Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der Bekanntmachungsplattform der Studierendenschaft in Kraft.


Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:

Titel Geschäftsordnung der Fachschaft Philosophie
Beschlussorgan Fachschaftsvertretung und Fachschaftsrat Fachschaft Philosophie
Beschlussdatum 14. Februar 2017
Publikationsorgan AKUT
Publikationsdatum 16. Februar 2017
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2017/akut_extra_2017-6.pdf (Lesefassung)
Titel Geschäftsordnung der Fachschaft Philosophie
Beschlussorgan Fachschaftsrat Fachschaft Philosophie
Beschlussdatum 23. November 2023
Publikationsorgan Öffentlichkeitsbeauftragte
Publikationsdatum 9. Dezember 2023
URL https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-85.pdf (Lesefassung)