Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Ausschüsse

Das Studierendenparlament kann nach § 12 der Satzung der Studierendenschaft zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit und für Untersuchungen Ausschüsse mit 3, 5, 7 oder 9 Mitgliedern einsetzen.

Der Haushaltsausschuss (HHA), Kassenprüfungsausschuss (KPA), Wahlausschuss (WA), Wahlprüfungsausschuss (WPA), Ausschuss für den Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratener Studierender (HiFo), Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (SGO) und der Ausschuss für den Rechtshilfefonds (RHA) müssen dabei verpflichtend bestellt werden.

Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss als ständiger Ausschuss des Studierendenparlamentes ist ein Pflichtausschuss gemäß § 54 (2) Hochschulgesetz NRW. Seine Mitglieder dürfen nicht dem AStA angehören. Nach § 3 (2) der Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW nimmt er zum Entwurf für den Haushaltsplan der Finanzreferent*in Stellung. Ebenso erhält er das Rechnungsergebnis von dieser*diesem. Auf der Basis der Stellungnahme des Haushaltsausschusses entscheidet das Studierendenparlament über den Haushaltsplan.

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Kassenprüfungsausschuss

Der Kassenprüfungsausschuss führt für das Studierendenparlament die Kassenprüfung nach § 23 der Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW durch. Die Kassenprüfer*innen dürfen nicht dem AStA angehören und nicht mit der Anordnung oder Ausführung von Zahlungen betraut sein.

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss übernimmt die Planung und Durchführung der Wahlen zum Studierendenparlament. Er muss vom SP mindestens 50 Tage vor Beginn der Wahl besetzt werden.

Mitglieder:

Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss prüft gemäß § 27 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament für das SP die Gültigkeit der Wahl und ihre organisatorische und sachlich korrekte Durchführung. Seine Mitglieder dürfen weder dem AStA angehören, noch dem Wahlausschuss für die zu prüfende Wahl angehört haben. Nach Abschluss der Arbeit legt der Ausschuss dem SP eine Beschlussvorlage zur Gültigkeitserklärung vor.

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Ausschuss für den Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratener Studierender

Der Studentische Hilfsfonds vergibt zinslose Kredite an in finanzielle Not geratene Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, um die Fortsetzung des Studiums zu gewährleisten. Seine Mitglieder entscheiden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Anträge. Die maximale Summe, welche beantragt werden kann, beträgt 2.500 €, wobei der geschätzte Bedarf ausschlaggebend ist. Das Geld wird zinsfrei verliehen. Informationen zur Beratung und Antragsstellung

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss

Der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss ist für die Fortentwicklung der rechtlichen Rahmendokumente, die die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft ermöglichen zuständig. Hierzu gehören u.a. die Satzung der Studierendenschaft, die Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes und Wahlordnungen. der SGO erarbeitet Beschlussempfehlungen für das Studierendenparlament.

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Ausschuss für den Rechtshilfefonds

Der Ausschuss kann Studierenden der Universität Bonn auf Basis der Satzung des Ausschusses für den Rechtshilfefonds in Rechtsstreitigkeiten mit engem Bezug zum Studium an der Rheinischen- Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf Antrag Mittel zur Rechtsdurchsetzung gewähren, sofern keine Prozesskostenhilfe gewährt worden ist.

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Semesterticketausschuss

Der Ausschuss für das Semesterticket (STA) hat die Aufgabe, auf Basis der Richtlinie für die Arbeit des Ausschusses für das Semesterticket (RLST) die Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages für Studierenden u.a. mit sozialen Härtefällen, Behinderung, bei Exmatrikulation und studienbedingtem Aufenthalt außerhalb von NRW vorzunehmen. Für die laufende Arbeit und Beratung beschäftigt er eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Informationen zur Beratung und Antragsstellung

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Ausschuss für die Belange des Studierendenwerks

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Unicard-Ausschuss

Mitglieder: stv. Mitglieder:

Öffentlichkeitsausschuss

Der Öffentlichkeitsausschuss behandelt gemäß § 36a SdS Möglichkeiten zur Stärkung der Öffentlichkeitswirksamkeit des SP. Darüber hinaus berät und kontrolliert er die Öffentlichkeitsbeauftragte.

Mitglieder: stv. Mitglieder: