Studierendenparlament der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Ausschüsse

Das Studierendenparlament kann nach § 12 der Satzung der Studierendenschaft zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit und für Untersuchungen Ausschüsse mit 3, 5, 7 oder 9 Mitgliedern einsetzen.

Der Haushaltsausschuss (HHA), Kassenprüfungsausschuss (KPA), Wahlausschuss (WA), Wahlprüfungsausschuss (WPA), Ausschuss für den Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratener Studierender (HiFo), Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (SGO) und der Ausschuss für den Rechtshilfefonds (RHA) müssen dabei verpflichtend bestellt werden.

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss übernimmt die Planung und Durchführung der Wahlen zum Studierendenparlament. Er muss vom SP mindestens 50 Tage vor Beginn der Wahl besetzt werden.

Mitglieder: