Ausschüsse des 33. SP
Das Studierendenparlament kann nach § 12 der Satzung der Studierendenschaft zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit und für Untersuchungen Ausschüsse mit 3, 5, 7 oder 9 Mitgliedern einsetzen.
Der Haushaltsausschuss (HHA), Kassenprüfungsausschuss (KPA), Wahlausschuss (WA), Wahlprüfungsausschuss (WPA), Ausschuss für den Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratener Studierender (HiFo), Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (SGO) und der Ausschuss für den Rechtshilfefonds (RHA) müssen dabei verpflichtend bestellt werden.
Die Ausschüsse können über das SP-Präsidium kontaktiert werden.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss übernimmt die Planung und Durchführung der Wahlen zum Studierendenparlament. Er muss vom SP mindestens 50 Tage vor Beginn der Wahl besetzt werden.
Mitglieder:- Dagny Schwarz [GHG] Vorsitz
- Inka Müller-Seubert [RCDS] stellv. Vorsitz
- Serhat Özden [Juso-HSG]
- Anne Küppers [RCDS]
- Marcus Wüst [RCDS]
- Sabine Müller [RCDS]
- Bernd Schönbach []