Hinweis: Dies sind inoffizielle Versionen. Es wird keinerlei Gewähr für die Korrektheit dieser Fassungen übernommen. Die offiziellen Dokumente lassen sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität sowie in den Bekanntmachungen der Studierendenschaft finden.
Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik
Fassung vom 19. November 2023 (?)
Inhaltsverzeichnis
Diese Geschäftsordnung gilt für die Sitzungen des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. In der Geschäftsordnung können Bezeichnungen unterschiedlichen Geschlechts benutzt werden, sie gelten jeweils für alle Menschen unabhängig ihres Geschlechts in gleicher Weise.
§ 1 Sitzungstermine
(1) Die Sitzungen des FSR finden während der Vorlesungszeit wöchentlich, während der vorlesungsfreien Zeit zweiwöchentlich statt. Der FSR kann Abweichungen hiervon beschließen.
(2) Die Sitzungstermine sind auf der Fachschaftswebseite bekannt zu machen.
(3) Zu den Sitzungen des FSR soll vor Beginn der Sitzung per E-Mail eingeladen werden. Die Einladung enthält mindestens den Sitzungsbeginn, den Sitzungsort sowie einen Vorschlag für eine Tagesordnung.
(4) Sitzungen können auf Beschluss des FSR in elektronischer Kommunikation (digitale Sitzung) oder teilweiser elektronischer Kommunikation (Hybrid-Sitzung) stattfinden. In der Einladung ist darauf hinzuweisen.
§ 2 Aufgabenverteilung
(1) Zu Beginn der Sitzung wird eine Sitzungsleitung bestimmt. Kann keine Einigung erzielt werden, leitet der FSR-Vorsitzende die Sitzung.
(2) Zu Beginn der Sitzung wird eine Protokollführung bestimmt. Kann keine Einigung erzielt werden, bestimmt die Sitzungsleitung eine Protokollführung.
§ 3 Abstimmungen
(1) Abgestimmt wird mit Ja, Nein oder Enthaltung.
(2) Die Sitzungsleitung stellt die Fragen so zur Abstimmung, dass sie sich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten lassen.
(3) Abgestimmt wird durch Handzeichen. Auf Verlangen eines FSR-Mitglieds findet eine geheime Abstimmung statt. Auf Verlangen eines FSR-Mitglieds findet eine namentliche Abstimmung statt. Sind zu demselben Antrag geheime und namentliche Abstimmung verlangt worden, entscheidet der FSR mit einfacher Mehrheit über das Abstimmungsverfahren. Bei Stimmgleichheit geht die namentliche Abstimmung der geheimen Abstimmung vor.
(4) Auf digitalen Sitzungen und Hybrid-Sitzungen kann mithilfe elektronischer Hilfsmittel abgestimmt werden. Eine geheime Abstimmung ist nicht möglich. Wird auf einer solchen Sitzung für einen Antrag eine geheime Abstimmung gefordert, so gilt die Sitzung für diesen Punkt als nicht beschlussfähig.
(5) Auf digitalen Sitzungen und Hybrid-Sitzungen können FSR-Mitglieder die Vertagung eines Tagesordnungspunkts auf eine Präsenzsitzung verlangen, ein Einspruch ist nicht möglich.
(6) Wahlen können nicht auf digitalen Sitzungen stattfinden.
(7) Wahlen auf Hybridsitzungen können stattfinden, wenn die Wahl und deren Ablauf in der Einladung angekündigt wird. Dabei sind nur die in Präsenz anwesenden Personen stimmberechtigt. Es gelten die Regelungen für Beschlussfähigkeit und Mehrheiten, als ob alle online Teilnehmenden nicht anwesend wären.
§ 4 Protokoll
(1) Es wird ein Verlaufsprotokoll geführt, aus dem der grobe Verlauf der Diskussion sowie die Ergebnisse ersichtlich sein sollen.
(2) Das Protokoll besteht aus einem öffentlichen und einem fachschaftsöffentlichen Teil.
(3) Im Protokoll sind Sitzungsbeginn und Sitzungsende zu vermerken.
(4) Während der Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Wenn jemand die Sitzung verlässt oder verspätet erscheint, ist dies mit Uhrzeit festzuhalten.
(5) (aufgehoben)
(6) (aufgehoben)
(7) Korrekturen werden bis zur Genehmigung auf der nächsten Sitzung ins Protokoll eingearbeitet.
(8) Das Protokoll wird bis zum Ende der folgenden Sitzung genehmigt und versandt. Der öffentliche Teil wird an eine öffentliche Mailingliste und an die interne Mailingliste versandt, der fachschaftsöffentliche Teil nur an die interne Mailingliste. Das fachschaftsöffentliche Protokoll wird außerdem im Fachschaftsbüro zur Einsicht aufbewahrt.
§ 5 Sprache
(1) Sitzungssprache ist Deutsch. Auf Verlangen eines FSR-Mitglieds werden einzelne Tagesordnungspunkte oder die gesamte Sitzung auf Englisch behandelt, falls dem kein FSR-Mitglied widerspricht.
(2) Das Sitzungsprotokoll wird auf Deutsch verfasst. Auf Verlangen eines FSRMitglieds wird die Niederschrift zu einem Tagesordnungspunkt zusätzlich auf Englisch verfasst.
§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Anträge zur GO sind insbesondere
- der Antrag auf Aussetzung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt auf einer kommenden Sitzung wieder aufgenommen werden kann. Die Wiederaufnahme muss auf der Einladung zur Sitzung kenntlich gemacht werden;
- der Antrag auf Vertagung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung gesetzt wird;
- der Antrag auf Nichtbefassung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt nicht erörtert wird;
- der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung; seine Annahme hat die sofortige Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes oder -unterpunktes zur Folge;
- der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung nach vorheriger Verlesung der Redeliste;
- der Antrag auf Schluss der Redeliste nach vorheriger Verlesung der Redeliste und Ergänzung um weitere Wortmeldungen;
- der Antrag auf Beschränkung der Redezeit;
- der Antrag auf zeitliche Begrenzung eines Tagesordnungspunktes;
- der Antrag auf Beendigung der Sitzung;
- der Antrag auf Teilung eines Antrags in zwei oder mehrere Anträge;
- der Antrag auf erneute Auszählung einer Abstimmung; diesem Antrag muss auf Verlangen eines Mitglieds stattgegeben werden. Wird nach zweimaliger Auszählung kein eindeutiges Abstimmungsergebnis festgestellt, so findet die Auszählung durch namentlichen Aufruf der Anwesenden durch die Sitzungsleitung statt. Bei einer erneuten Auszählung dürfen nur die Stimmen der Personen berücksichtigt werden, die an der Abstimmung teilgenommen haben.
- Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit: diesem Antrag muss auf Verlangen eines Mitglieds stattgegeben werden (Vgl. § 10 Abs. 6 Satzung). Der Zeitpunkt der Feststellung muss im Protokoll vermerkt weren.
(2) Zu einer Meldung zur Geschäftsordnung erteilt die Sitzungsleitung das Wort unmittelbar und außerhalb der Redeliste; ein laufender Redebeitrag darf nicht unterbrochen werden. Meldungen zur GO werden durch ein entsprechendes Handzeichen angezeigt.
(3) Die Worterteilung ist bei Anträgen, denen entsprochen werden muss (Verlangen) auf die Antragstellerin zu beschränken.
(4) Erhebt sich zu einem GO-Antrag kein Widerspruch, so gilt er als angenommen; andernfalls ist der Antrag nach Anhörung einer Gegenrede abzustimmen.
§ 7 Änderungen der Geschäftsordnung
- Diese Geschäftsordnung kann in drei Lesungen auf mindestens zwei getrennten Sitzungen durch Beschluss der Mehrheit der FSR-Mitglieder geändert werden.
- Mit Inkrafttreten einer Geschäftsordnungsänderung wird eine Lesefassung veröffentlicht.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der AKUT in Kraft.
Diese Gesamtfassung enthält folgende Dokumente:
Titel | Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik |
Beschlussorgan | Fachschaftsrat Fachschaft Informatik |
Beschlussdatum | 14. April 2015 |
Publikationsorgan | AKUT |
Publikationsdatum | 16. April 2015 |
URL | https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2015/Geschaeftsordnung-FSR-beschlossen-akut-extra.pdf |
Titel | 1. Änderungsordnung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik |
Beschlussorgan | Fachschaftsrat Fachschaft Informatik |
Beschlussdatum | 20. November 2019 |
Publikationsorgan | AKUT |
Publikationsdatum | 20. November 2019 |
URL | https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2019/akut_extra_2019-23.pdf |
Titel | Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik |
Beschlussorgan | Fachschaftsrat Fachschaft Informatik |
Beschlussdatum | 14. April 2021 |
Publikationsorgan | Öffentlichkeitsbeauftragte |
Publikationsdatum | 16. April 2021 |
URL | https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-18.pdf |
Titel | Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik |
Beschlussorgan | Fachschaftsrat Fachschaft Informatik |
Beschlussdatum | 30. September 2021 |
Publikationsorgan | Öffentlichkeitsbeauftragte |
Publikationsdatum | 2. Oktober 2021 |
URL | https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-51.pdf |
Titel | Vierte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik |
Beschlussorgan | Fachschaftsrat Fachschaft Informatik |
Beschlussdatum | 10. November 2021 |
Publikationsorgan | Öffentlichkeitsbeauftragte |
Publikationsdatum | 15. November 2021 |
URL | https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2021/vsbonn_bekanntmachung_2021-61.pdf |
Titel | Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik |
Beschlussorgan | Fachschaftsrat Fachschaft Informatik |
Beschlussdatum | 15. November 2023 |
Publikationsorgan | Öffentlichkeitsbeauftragte |
Publikationsdatum | 19. November 2023 |
URL | https://sp.uni-bonn.de/bekanntmachungen/files/2023/vsbonn_bekanntmachung_2023-74.pdf |